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WDH/ROUNDUP: Regierung beschließt härtere Gangart gegen 'Cum-Ex'-Akteure

(Jahre statt Jahren im 2. Satz)

BERLIN (dpa-AFX) - Beteiligte an umstrittenen "Cum-Ex"-Steuerdeals mit Milliardenschäden für die Staatskasse sollen deutlich länger als bisher noch belangt werden können. Die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und SPD einigten sich am Donnerstag darauf, die Verjährungsfrist für schwere Steuerhinterziehung von 10 auf 15 Jahre anzuheben. Die Uhr tickt, denn viele "Cum-Ex"-Aktiendeals könnten nach geltender Rechtslage ab Anfang 2021 nicht mehr als Straftat gewertet werden. Daher sollen Bundestag und Bundesrat noch vor Weihnachten zustimmen. Zuvor hatte die "Rheinische Post" berichtet.

Zuletzt war nur eine Anhebung auf 12 Jahre geplant, nun werden es mehr. Ein Grund: In den Beratungen war es als möglich erachtet worden, dass bei einer 12-Jahre-Vorgabe einige "Cum-Ex"-Profiteure doch noch durchs Raster fallen und strafrechtlich nicht mehr belangt werden könnten. Mit der 15-Jahre-Frist haben die Behörden nun mehr Zeit, um die bisher noch im Dunkeln liegenden Fälle zu erkennen und vor Gericht zu bringen. Stand Ende Oktober waren bei der zentral zuständigen Kölner Staatsanwaltschaft 69 Strafverfahren anhängig gegen 927 natürliche Personen, Tendenz steigend.

Bei "Cum-Ex"-Geschäften inszenierten Aktienhändler gegenüber dem Fiskus ein Verwirrspiel mit Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenansprüche. Anleger ließen sich eine einmal gezahlte Kapitalertragsteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten. Dazu wurden rund um den Dividendenstichtag diese Aktien zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Finanzämter erstatteten dann Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem deutschen Staat entstand dadurch ein hoher Schaden, einer Schätzung zufolge könnten der Fiskus um 30 Milliarden Euro geschröpft worden sein.

Bei der Gesetzesänderung besteht Zeitdruck, weil viele "Cum-Ex"-Beteiligte im Jahr 2010 ihre Deals steuerlich geltend gemacht haben - diese Fälle wären nach der noch geltenden Rechtslage Anfang 2021 verjährt. Es gibt noch einen zweiten Punkt, der im Rahmen der Steuerreform für "Cum-Ex" relevant ist: So sollen rechtswidrig erlangte Gewinne auch in verjährten Fällen eingezogen werden können. Sollte also selbst die 15-Jahre-Frist nicht ausreichen, um Licht ins Dunkel zu bringen, könnten Finanzjongleure zwar strafrechtlich nicht mehr belangt werden - ihre "Cum-Ex"-Gewinne zu Lasten der Allgemeinheit müssten sie aber abgeben.

"Die Botschaft ist klar", sagte SPD-Fraktionsvize Achim Post der "Rheinischen Post". "Wir wollen, dass kein Cum-Ex-Täter mit schwerer Steuerhinterziehung straf- und schadlos davonkommt." Sein Pendant in der Unionsfraktion, Andreas Jung, begrüßte die Änderung ebenfalls - er pochte auf "null Toleranz" bei "Cum-Ex"-Fällen.

Auch für Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach (CDU) ist die Berliner Einigung eine gute Nachricht und eine Bestätigung seiner Haltung - er hatte sich in einer Bundesratsinitiative schon vor längerer Zeit für die 15-Jahre-Frist ausgesprochen. Dementsprechend zufrieden war er. Mit der Anhebung der Frist werde es möglich, noch mehr "Cum-Ex"-Beteiligte dingfest zu machen, erklärte Biesenbach. "Das ist eine gute Nachricht für die Bürger."

Im bundesweit ersten "Cum-Ex"-Strafprozess hatte das Landgericht Bonn im März zwei britische Aktienhändler, die als Kronzeugen umfassend zur Aufklärung beigetragen hatten, zu Bewährungsstrafen verurteilt. Es war das erste Mal, dass "Cum-Ex" als Straftat gewertet wurde. Das letzte Wort hierzu hat der Bundesgerichtshof - wann er entscheidet, ist noch unklar. Ein zweiter Strafprozess begann unlängst vor dem Bonner Gericht, zahlreiche weitere dürften folgen.