Verwaltungsgericht Dresden lehnt Antrag von Rechtsextremen wegen "Gedenksteins" ab
Im Fall eines im Zusammenhang mit der Coronapandemie aufgestellten "Gedenksteins" der rechtsextremen Freien Sachsen gibt es eine erste gerichtliche Entscheidung. Das Verwaltungsgericht Dresden wies in einem am Freitag verkündeten Beschluss einen Eilantrag der rechtsextremen Gruppierung gegen eine Polizeiverfügung zur Beseitigung des Steins ab. (Az. 6 L 275/23)
Einen gegen die Verfügung gerichteten Widerspruch wies die Polizeidirektion Dresden nach Angaben eines Sprechers vom Freitag zurück und setzte den Freien Sachsen bis Montag eine Frist, um den Stein zu entfernen oder die Inschrift unkenntlich zu machen. Der auf einem Privatgrundstück in der Gemarkung Georgenfeld im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aufgestellte Stein trägt die Inschrift "Zur Erinnerung an die Opfer des Corona-Impfexperiments und der Zwangsmaßnahmen des Kretschmer-Regimes". Dagegen erließ die Polizei am Mittwoch eine Verfügung.
Der Stein sorgt in Sachsen seit einigen Tagen für Schlagzeilen. Es wird wegen des Verdachts der Verunglimpfung des Staats und seiner Symbole und der gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung ermittelt. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts können die Freien Sachsen binnen zwei Wochen Beschwerde beim sächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.
Die Kleinstpartei wurden 2021 vom Landesverfassungsschutz als rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Die Freien Sachsen mobilisierten in der Pandemiekrise gegen die Coronamaßnahmen der Regierung und beteiligte sich führend an den sachsenweit zahlreichen Protesten. Die Sicherheitsbehörden in Sachsen verwiesen wiederholt darauf, dass Rechtsextremisten die Proteste gegen die Coronamaßnahmen im Freistaat kaperten und sich für ihre ideologischen Zwecke zunutze machten.
hex/cfm