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Verlage sehen Mängel bei EU-Parlamentsposition für digitale Dienste

BERLIN/STRASSBURG (dpa-AFX) - Deutsche Zeitungs- und Zeitschriftenverlage befürchten beim geplanten EU-Gesetz für mehr Gerechtigkeit und Sicherheit im Internet Nachteile für die Pressefreiheit. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) appellierten am Donnerstag in einer Mitteilung an die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass die Presse- und Meinungsfreiheit auch online auf sehr großen Digitalplattformen gewahrt werde.

Was als legale Presse offline verbreitet werden darf, dürfe nicht online aus inhaltlichen Gründen von Plattformen gesperrt werden, hieß es weiter. Verleger befürchten, dass große Plattformen wie zum Beispiel Facebook auch legale Medieninhalte aufgrund engerer eigener Richtlinien oder Desinformationsstandards sperren könnten.

Zuvor hatte sich das Europaparlament in Straßburg beim Gesetz für digitale Dienste auf eine gemeinsame Position für die anstehenden Verhandlungen mit den EU-Staaten geeinigt - das Ganze nennt sich Digital Services Act.

Mit den geplanten Vorgaben sollen Verbraucher im Netz besser vor Desinformation, Hassrede und Produktfälschungen geschützt werden. Außerdem soll geregelt werden, wie Digital-Riesen wie Google <US02079K1079> oder Facebook mit illegalen Inhalten oder Hassrede umgehen sollen. Dabei soll gelten: je größer die Plattform, desto strenger die Regeln.

Der andere Teil des im Dezember 2020 von der EU-Kommission vorgeschlagenen Digital-Pakets, das Gesetz über digitale Märkte, soll in erster Linie die Marktmacht von Digital-Riesen wie Google oder Facebook begrenzen. Die striktere Regulierung der Online-Riesen ist erklärtes Ziel Frankreichs, das gerade den EU-Ratsvorsitz innehat. Nach Vorstellung von Paris sollen die beiden Gesetze noch im ersten Halbjahr 2022 fertig verhandelt sein.