Richter verschieben Urteil über Fahrverbote auf den 27. Februar

In der Dieseldebatte ist ein Punkt unbestritten: Die Luft ist in deutschen Städten häufig schlecht. Sollte man deshalb an bestimmten Tagen Fahrverbote verhängen? Darüber hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu entscheiden. Die Ereignisse des Tages im Newsblog.

+++ 16:50 Uhr: Lies sieht Bundesregierung gefordert +++
Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies fordert, dass sich die Bundesregierung mit möglichen Hardware-Nachrüstungen befasst. „Es wird Zeit, dass der Bund rechtliche Fragen zu Zulassung, Gewährleistung und Kostenübernahme von Hardware-Nachrüstungen klärt“, erklärte der SPD-Politiker. Mit dieser Möglichkeit könne Niedersachsen bereits viel früher in allen betroffenen Städten Stickstoffdioxid-Grenzwerte einhalten.

+++ 16.35 Uhr: Baden-Württemberg sieht „gutes Zeichen“ +++
Der Anwalt, der das Land Baden-Württemberg in dem Revionsverfahren vertritt, sieht Chancen für eine Entscheidung gegen Fahrverbote. Die Vertagung zeige, dass der Senat noch erheblichen erheblichen Beratungsbedarf sehe. „Ich denke, dass ist ein gutes Zeichen für uns.“ Man habe den Senat zum Nachdenken gebracht.

+++ 16:25 Uhr: Umwelthilfe geht von Urteil in Leipzig aus +++
Die Deutsche Umwelthilfe rechnet damit, dass das Bundesverwaltungsgericht selbst über Fahrverbote entscheiden wird. „Wir gehen fest davon aus, dass das Gericht selbst entscheiden wird. Wir wollen auch eine nationale Entscheidung“, sagt Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch nach der Verhandlung. Er sage voraus, dass die Autoindustrie innerhalb weniger Tage technische Nachrüstungen für Diesel präsentieren werde, sollte das Gericht Fahrverbote für zulässig erklären.

+++ 16:00 Uhr: IG BCE will Autorückkauf durch Industrie +++
Die Gewerkschaft IG BCE fordert von der Autoindustrie den Rückkauf alter Dieselautos, sollte das Bundesverwaltungsgericht den Weg für Fahrverbote freimachen. In dem Fall sollten Autohersteller und Autohandel sich dazu verpflichten, Modelle zurückzunehmen, die technisch nicht soweit nachrüstbar seien, dass sie mit einer blauen Plakette fahren könnten. „Niemand darf dafür bestraft werden, dass er einst in bestem Treu und Glauben einen Diesel gekauft hat“, sagte IG BCE-Chef Michael Vassiliadis.

+++ 15:23 Uhr: Richter verschieben Urteil über Fahrverbote +++
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Entscheidung über Fahrverbote in deutschen Städten vertagt. Das Urteil solle am kommenden Dienstag (27. Februar) gesprochen werden, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher am Donnerstag. Das Rechtsgespräch habe deutlich länger gedauert, als vorgesehen. In dem rund vierstündigen Gespräch ging es um Fragen des Europarechts, des Bundesimmissionsschutzgesetzes, der Straßenverkehrsordnung. Zudem wurden die strittigen Fragen der Verhältnismäßigkeit und Kontrollierbarkeit eines möglichen Fahrverbotes erörtert.

+++ 15:11 Uhr: EuGH könnte sich mit Fahrverboten befassen +++
Das Bundesverwaltungsgericht wird seine Entscheidung zu Diesel-Fahrverboten möglicherweise noch nicht heute fällen. Er mache ein Fragezeichen dahinter, ob heute noch eine Entscheidung verkündet werde, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher am Donnerstag während der mündlichen Verhandlung. Diese wurde anschließend unterbrochen. Als Möglichkeit deutete Korbmacher zudem an, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Frage befasst werde, ob Verbote trotz fehlender bundesrechtlicher Voraussetzungen zulässig seien.

+++ 14.40 Uhr: Länder halten Fahrverbote derzeit für unkontrollierbar +++
Die Anwälte von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sagen, dass Fahrverbote derzeit gar nicht zu kontrollieren seien. Die Behörden müssten dazu Fahrzeuge anhalten und in die Papiere schauen. Das sei nicht praktikabel.

+++ 14.35 Uhr: Fahrverbot zeitlich staffeln nach Abgasstandard? +++
Der Richter bringt ein sukzessives Vorgehen ins Spiel. Denkbar sei, zunächst Diesel der Abgasnorm Euro-4 (galt von 2005 bis 2009) und dann Euro-5-Fahrzeuge (2009 bis 2014) mit einem Fahrverbot zu belegen. Die Behörden müssten sich mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit Gedanken über die Zeitschiene machen.

+++ 14.20 Uhr: Die Spannung steigt +++
Das Urteil des Vorsitzenden Richters Andreas Korbmacher hat Bedeutung weit über Düsseldorf und Stuttgart hinaus – eben weil es insgesamt 70 Städte sind, die die EU-Grenzwerte reißen und deshalb Fahrverbote ins Auge fassen müssen. Im Jahresmittelwert sind maximal 40 Mikrogramm NOx erlaubt. Am Stuttgarter Neckartor, lange Zeit die Messstelle mit der dicksten Luft in Deutschland, sank der Wert seit Jahren auf zuletzt 73 Mikrogramm. Jetzt ist die Landshuter Allee in München Spitzenreiter bei der Luftbelastung.

Werden die Fahrverbote für zulässig erklärt, müssten sie schnellstmöglich in Stuttgart, Düsseldorf und in weiteren Städten mit erhöhten NOx-Werten in Kraft treten. Der Spielraum der Kommunen ist dabei stark eingeschränkt. Fahrverbote für Diesel-Autos können dann im gesamten Innenstadtbereich, in Umweltzonen oder an besonders belasteten Straßenzügen greifen und noch in diesem Jahr in Kraft gesetzt werden. Möglich ist aber auch, dass Korbmacher eine bundesweite Regelung anordnet. Dann müsste über eine Blaue Plakette entschieden und ein Paket flankierender Maßnahmen geschnürt werden wie etwa die Förderung öffentlicher Verkehrsmittel oder eine aufwendigere Nachrüstung älterer Diesel-Autos.

+++ 14:00 Uhr: Verhandlungspause beendet +++
Vor Gericht wird nun die Frage der Verhältnismäßigkeit eines Fahrverbots diskutiert. Ist zum Gesundheitsschutz eine Restriktion der Bewegungsfreiheit von Diesel-Fahrern akzeptabel? Der Anwalt der Deutschen Umwelthilfe (DUH) befürwortet das, weil die Kommunen genug Möglichkeiten für Ausnahmen von den Verboten hätten. In Brüssel erklärte unterdessen ein Sprecher der EU-Kommission, nicht diese sei für die Regulierung des Verkehrs in Städten zuständig, sondern die Behörden vor Ort.

+++ 13:05 Uhr: Kretschmann warnt vor Fahrverboten in Eigenregie der Länder +++
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) warnt erneut vor Diesel-Fahrverboten in Eigenregie der Länder. Um das Thema zu regeln, brauche man Plaketten, sagte er am Donnerstag in Stuttgart. „Anders ist das nicht zu handeln.“ Zuständig dafür sei der Bund. „Der ist für den Emissionsschutz zuständig.“ Plaketten seien kontrollierbar, mit wenigen Schildern umsetzbar, und sie führten in ganz Deutschland zu gleichen Spielregeln. Diese Forderung nach einer Plakettenlösung habe Baden-Württemberg schon 2015 aufgestellt.

+++ 12.15 Uhr: Diskussion um Verkehrsschilder und EU-Recht +++
Die Anwälte der Prozessparteien debattieren, ob eine bundeseinheitliche Regelung zu einem Verkehrsschild für Fahrverbote notwendig ist.

Richter Korbmacher lässt vor dem Publikum im vollbesetzten Saal keine Tendenz durchblicken. Er wirft die Frage auf, ob das EU-Recht nicht eine andere Betrachtung der Verbotsfrage verlange. Der EuGH werde zunehmend ungeduldig über Verstöße gegen die Luftreinhaltevorschriften.

+++ 11.20 Uhr: Darum geht es vor Gericht ++++
Seit Jahren werden in vielen Städten Schadstoff-Grenzwerte nicht eingehalten. Dabei geht es um Stickoxide, die als gesundheitsschädlich gelten. Der Verkehrsbereich, darunter vor allem Dieselautos, trägt nach Angaben des Umweltbundesamts rund 60 Prozent zur Belastung bei. Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt nicht darüber, ob Fahrverbote einzuführen sind. Es geht in Leipzig um die Frage, ob Städte Fahrverbote nach geltendem Recht und damit auch ohne eine bundesweit einheitliche Regelung anordnen können, um Schadstoff-Grenzwerte einzuhalten.

+++ 11.04 Uhr: Verhandlung in Leipzig hat begonnen +++
Die Richter prüfen in letzter Instanz, ob die Kommunen solche Verbote im Kampf gegen die Stickoxid-Belastung (NOx) der Luft verhängen dürfen. Die Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gingen gegen die Urteile der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf in Revision. Diese hatten geurteilt, dass die Städte Fahrverbote für einzelne Straßen oder sogar die gesamte Umweltzone verhängen können, damit die schon seit 2010 geltenden Grenzwerte zum Gesundheitsschutz eingehalten werden. Die Länder halten hingegen Bundesregelungen für notwendig.

+++ 10.38 Uhr: FDP - Urteil pro Fahrverbote wäre Ohrfeige für Merkel +++
Ein Urteil für Fahrverbote wäre nach Meinung des baden-württembergischen FDP-Chefs Michael Theurer eine Ohrfeige für die Bundesregierung von Kanzlerin Angela Merkel. Deren Kuschelkurs mit der Autoindustrie bringe Normalbürger in Bedrängnis und gefährde die Existenz des Mittelstands. Noch 2015 hätten Autohersteller teure Fahrzeuge verkauft, deren Nutzung im Falle eines Urteils massiv eingeschränkt würde. Das sei kalte Enteignung.

+++ 10.21 Uhr: Verkehrsunternehmen dringen auf Sofortprogramm +++
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) fordert mit Blick auf ein drohendes Fahrverbot in den Städten ein Sofortprogramm zur Luftreinhaltung. Dafür schlägt der Verband insgesamt sieben Maßnahmen vor – von der Förderung bei der Beschaffung von Diesel-Bussen mit Euro VI-Umweltnorm über die Beschleunigung von Schienenprojekten bis hin zu zusätzlichen ÖPNV-Angeboten. „Wir benötigen jetzt wirksame und kurzfristig umsetzbare Maßnahmen, wenn Fahrverbote vermieden werden sollen“, erklärte VDV-Präsident Jürgen Fenske.

+++ 10.00 Uhr: Greenpeace-Aktivisten protestieren für bessere Luft +++
Vor dem mit Spannung erwarteten Urteil demonstrieren Greenpeace-Aktivisten in Leipzig für saubere Luft. Auf das Pflaster vor dem Gerichtsgebäude malten Umweltschützer mit Kreide eine fünf mal fünf Meter große Lunge, wie die Organisation mitteilte. „Weil die Bundesregierung die Abgasprobleme der Städte seit Jahren aussitzt, müssen heute Richter entscheiden, wie Stadtbewohner vor schlechter Luft geschützt werden“, sagte Greenpeace-Verkehrsexperte Benjamin Stephan.

+++ 9.00 Uhr: Bundesregierung will mit Bürgermeistern über Konzept für kostenlosen Nahverkehr beraten +++
Trotz intensiver Kritik hält die Bundesregierung an ihrem Plan fest, kostenlosen Nahverkehr anzubieten, um Fahrverboten bin Städten zu verhindern. Wie das Handelsblatt aus Regierungskreisen erfuhr, werden dazu am kommenden Montag fünf Oberbürgermeister im Bundesumweltministerium zusammenkommen, um mit den Beamten des Bundes über den Plan zu beraten. Ziel des „Auftaktgesprächs“ sei es, „die Effektivität von Maßnahmen zur Minderung der Stickstoffdioxidbelastung“ zu überprüfen.

+++ 8.00 Uhr: Deutsche skeptisch gegenüber Fahrverboten +++
Vor dem Diesel-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig sprechen sich viele Deutsche gegen Fahrverbote in Großstädten aus. Wie eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsunternehmens Civey zeigt, die dem Handelsblatt exklusiv vorliegt, sind 47 Prozent der Deutschen gegen Fahrverbote. Rund ein Viertel würde Fahrverbote nur an Tagen mit hoher Feinstaubbelastung befürworten. 20 Prozent der Befragten sprechen sich für ein generelles Fahrverbot in Ballungsräumen aus.