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Urteil rechtskräftig: Gina-Lisa Lohfink muss zahlen

Das gegen Gina-Lisa Lohfink verhängte Urteil wegen falscher Verdächtigung ist rechtskräftig. Sie muss 20.000 Euro Geldstrafe zahlen.

Das 2016 gegen Gina-Lisa Lohfink (31) gefällte Urteil wegen falscher Verdächtigung ist seit dem 24. Oktober rechtskräftig, wie das Amtsgericht Tiergarten am Donnerstag mitteilte. Das Model muss eine Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen zu je 250 Euro - also insgesamt 20.000 Euro - zahlen. Zudem muss Lohfink die Kosten des Verfahrens tragen.

Ein langes Hin und Her

Lohfink war in erster Instanz bereits im August 2016 verurteilt worden, weil die zuständige Richterin es als erwiesen angesehen hatte, dass das Model bereits im Jahr 2012 zwei Männer "bewusst wahrheitswidrig einer Vergewaltigung bezichtigt hatte". Sie habe mit den Männern einvernehmlichen Sex gehabt, wie es damals in der Urteilsbegründung hieß. Eine Vergewaltigung habe es nicht gegeben.

Im Februar 2017 hatte nach einer Revisionsverhandlung zuletzt das Kammergericht Berlin den Schuldspruch des Amtsgerichts bestätigt. Es fand jedoch eine Aufhebung "hinsichtlich der Höhe der einzelnen Tagessätze" statt. Es seien damals laut dem Strafsenat des Kammergerichts nicht ausreichend die wirtschaftlichen Verhältnisse Lohfinks überprüft worden, weswegen die Höhe der Tagessätze neu bestimmt werden sollte. Nach weiteren Nachforschungen wurde nun das geschätzte Nettoeinkommen der Angeklagten bestätigt, weswegen auch die Höhe erneut auf 250 Euro festgesetzt wurde.

Foto(s): imago/STAR-MEDIA