Urteil aus Karlsruhe: Staatliche Förderung für AfD-nahe Stiftung?
KARLSRUHE (dpa-AFX) -Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Mittwoch (10.00 Uhr) sein Urteil zur Förderung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung. Anders als die anderen parteinahen Stiftungen bekommt diese bisher kein Geld aus dem Bundeshaushalt. Geklagt hat die AfD, die sich dadurch indirekt benachteiligt sieht.
Die Stiftungsförderung ist bis heute nicht gesetzlich geregelt. Nach einem Karlsruher Urteil von 1986 muss aber sichergestellt sein, dass "alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen berücksichtigt" werden. In der Praxis wird das daran festgemacht, dass eine Partei zweimal in Folge im Bundestag vertreten ist. Die Erasmus-Stiftung bekommt trotzdem nichts. Seit 2022 steht neu im Haushaltsgesetz, dass keine Zuschüsse gewährt werden dürfen, "wenn begründete Zweifel an der Verfassungstreue von Organen oder Beschäftigten bestehen".
Die AfD ist der Ansicht, dass der Stiftung für 2022 fast acht Millionen Euro und für 2023 fast zwölf Millionen Euro zustehen. Perspektivisch sei mit jährlichen Fördermitteln von 80 Millionen Euro zu rechnen. Verhandelt wurde im Oktober. (Az. 2 BvE 3/19)/sem/DP/nas