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Urlaub, Gehalt, gesetzlicher Anspruch: Das gilt, wenn ihr Teilzeit arbeiten wollt

Juristisches Halbwissen kann viel Ärger, Zeit und Geld kosten. Ihr wollt eure Nerven und euer Portemonnaie lieber schonen? Dann ist unsere Kolumne „Kenne deine Rechte“ genau das Richtige für euch. Hier beantworten die beiden Anwälte Pascal Croset und Inno Merkel von der Berliner Kanzlei Croset alle zwei Wochen eine Frage rund ums Arbeitsrecht.

Aus der Redaktion kam folgende Frage: Kann mir der Arbeitgeber verweigern, wenn ich in Teilzeit arbeiten will – und wie wirkt sich das auf mein Gehalt und meinen Urlaubsanspruch aus?

Mehr Zeit für die Familie, Pflege von Angehörigen, andere Projekte: Es gibt zahlreiche Ursachen, warum wir uns im Beruf für Beschäftigung in Teilzeit entscheiden. Darunter wird verstanden, wenn wir weniger als 40 Stunden pro Woche arbeiten. Die Modelle variieren: Entweder ihr reduziert eure tägliche Arbeitszeit, oder aber ihr arbeitet einen Tag weniger. Um wie viel Prozent ihr eure Arbeitszeit verringert, ist dabei unerheblich. Laut Gesetz beginnt die Teilzeit bereits ab 39 Stunden pro Woche.

Ob Job-Sharing oder Halbtagsstelle: Die Teilzeit wird zu einer immer beliebteren Arbeitsform. Laut dem Statistischen Bundesamt ist der Anteil zwischen 1985 und 2018 bei den Männern von 1,4 Prozent auf 11,2 Prozent gestiegen. Bei Frauen kletterte dieser Wert sogar von 28,9 auf 47,9 Prozent. Im Arbeitsalltag kommt es allerdings immer wieder vor, dass Arbeitgeber ablehnen, wenn einer ihrer Angestellten reduzieren will. Was viele nicht wissen: In der Regel haben Arbeitnehmer ein Recht auf Teilzeit. Nur in Ausnahmefällen kann ein Unternehmen euch seine Zustimmung verweigern.

Wer hat alles ein Recht auf Teilzeit?

Im Grunde hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch, seine Arbeitszeit zu verringern, wieder zu erhöhen oder anders auf die Arbeitstage der Woche zu verteilen. Und zwar unabhängig davon, ob sie oder er gerade aus der Elternzeit kommt oder einen Angehörigen pflegen muss. Seit 2001 ist dieser Anspruch im Teilzeit- und Befristungsgesetz verankert, das auch für Führungskräfte und Angestellte mit befristeten Arbeitsverträgen gilt, die bereits in Teilzeit sind. Dafür müssen allerdings zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Das Arbeitsverhältnis muss länger als sechs Monate bestehen und das Unternehmen muss mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigen.

Wie muss ich vorgehen, wenn ich Teilzeit arbeiten will?

Wer seine wöchentliche Arbeitszeit verringern möchte, muss seinem Arbeitgeber diesen Wunsch mindestens drei Monate im Vorlauf schriftlich mitteilen. Das heißt, ihr könnt eine E-Mail schreiben, eine Nachricht per Slack schicken oder einen Brief. Den Grund müsst ihr nicht angeben, dafür aber die Stundenzahl, die ihr künftig arbeiten wollt sowie bestenfalls auch die Verteilung dieser Stunden auf die einzelnen Tage der Arbeitswoche.

Lehnt euer Arbeitgeber nicht mindestens einen Monat vor dem vorgeschlagenen Beginn der Teilzeit euren Antrag ab, tritt dieser im von euch geforderten Umfang einfach in Kraft. Deshalb ist es wichtig, dass ihr die Stundenverteilung auf euere Arbeitswoche benennt. Denn ansonsten ist unklar, wann ihr arbeitet und wann nicht. In der Regel erkennt der Arbeitgeber den Antrag jedoch an und euer Arbeitsvertrag wird entsprechend angepasst.

Habt ihr bereits einen Antrag auf Teilzeit gestellt, könnt ihr erst nach zwei Jahren eine neue Regelung beantragen. Das gilt sowohl für den Fall, dass ihr weitere Stunden verringern oder wieder erhöhen wollt als auch, wenn euer Arbeitgeber euren ersten Antrag abgelehnt hat.

Wann dürfen Arbeitgeber den Wunsch auf Teilzeit ablehnen?

Sind die beiden oben genannten Voraussetzungen erfüllt, darf der Arbeitgeber Teilzeit nur aus betrieblichen Gründen verweigern. Dazu gehören:

1. Organisatorische Gründe: Es könnte zum Beispiel sein, dass eine Mitbetreuung von Kunden durch andere Mitarbeiter gegen das Geschäftskonzept „ein Kunde – ein Ansprechpartner“ verstößt.

2. Wenn durch die Teilzeit Arbeitsabläufe gestört werden: Darunter fällt zum Beispiel Schichtdienst in Krankenhäusern. Wenn ein Mitarbeiter nur vier statt 6,5 Stunden pro Schicht arbeiten will, werden die Arbeitsabläufe in dieser Schicht komplizierter, weil zum Ende hin ein Mitarbeiter fehlt, der sonst fest eingeplant wäre.

3. Wenn durch die Teilzeit die Sicherheit im Betrieb oder in den Arbeitsprozessen infrage gestellt würde.

4. Wenn dem Arbeitgeber durch die Teilzeit unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen: Etwa wenn ein weiterer, teurer Arbeitsplatz eingerichtet werden müsste, um eure Teilzeit auszugleichen.

Welche Besonderheiten gibt es bei der Brückenteilzeit?

Im Jahr 2019 wurde das Teilzeit- und Befristungsgesetz ergänzt und die sogenannte „Brückenteilzeit“ eingeführt. Das heißt, ihr könnt eure Arbeitszeit auch nur für einen bestimmten Zeitraum reduzieren und danach wieder auf euer ursprüngliches Pensum zurückkehren. Das geht allerdings nur, wenn ihr zu diesem Zeitpunkt länger als sechs Monate bei dem Unternehmen arbeitet und dieses mehr als 45 Mitarbeiter beschäftigt.

Wie auch bei der Teilzeitbeschäftigung müsst ihr in eurem Antrag – in Textform mindestens drei Monate vor Beginn der anvisierten Brückenteilzeit – festlegen, in welchem Zeitraum ihr weniger zu arbeiten wollt. Dieser Zeitraum muss mindestens 12 Monate betragen, höchstens aber fünf Jahre. Eine Ablehnung ist hier ebenso möglich wie beim Antrag auf Teilzeit. Zudem kann der Arbeitgeber die Brückenteilzeit auch ablehnen, wenn sich bereits mehrere Mitarbeiter in Brückenteilzeit befinden.

Wie wirkt sich Teilzeit auf den Urlaubsanspruch aus?

Der Urlaubsanspruch ist in Teilzeit derselbe wie in Vollzeit: Für jeden Arbeitstag in der Woche stehen euch gesetzlich vier Urlaubstage pro Jahr zu. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind das also 20 Tage. Wenn ihr nur vier Tage die Woche arbeitet, sind es 16 Urlaubstage. Je nach Unternehmen oder Arbeitsvertrag kann der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch allerdings auch überschritten werden. Grundsätzlich hängt euer Urlaubsanspruch, wenn ihr in Teilzeit arbeitet, an drei Punkten:

1. Was steht in eurem Arbeitsvertrag, auf wie viele Wochen Urlaub ihr bei Vollzeit Anspruch habt? Vier Wochen sind der gesetzliche Mindesturlaub.

2. Ist in dem Unternehmen, in dem ihr arbeitet, eine Fünf- oder Sechs-Tage-Woche üblich? Bei vier Wochen Urlaubsanspruch in Vollzeit können das dementsprechend 20 oder aber 24 Urlaubstage sein.

3. Auf wie viele Tage möchtet ihr eure Teilzeit legen? Denn um euren Urlaubsanspruch zu berechnen, ist die Anzahl der Tage, an welchen ihr die Arbeitszeit erbringt, maßgeblich. So könnt ihr eure Arbeit zum Beispiel an einem Tag in der Woche mit acht Stunden oder an vier Tagen mit je zwei Stunden erbringen. Arbeitet ihr nur einen Tag pro Woche, beträgt der Urlaubsanspruch vier Tage. Wenn ihr dagegen an vier Tagen pro Woche arbeitet, habt ihr Anspruch auf 16 Tage. Es gilt also, je weniger Tage ihr pro Woche im Unternehmen arbeitet, desto geringer fällt auch die Zahl der Urlaubstage aus.

4. Variiert die Zahl der Arbeitstage pro Woche im Jahresverlauf, müsst ihr zunächst den mittleren Anwesenheitswert errechnen. An diesem richtet sich dann die Gesamtzahl eurer Urlaubstage aus.

Sind die Bedingungen einmal geklärt, könnt ihr eure Urlaubstage mittels einer Formel ausrechnen beziehungsweise mithilfe eines Online-Urlaubsrechners.

Wie sieht es bei Gehalt aus?

Im Gegensatz zum Urlaubsanspruch richtet die Berechnung in diesem Fall ausschließlich an den vereinbarten Arbeitsstunden aus. Wenn ihr also statt 40 nur noch 20 Stunden arbeitet, bekommt ihr auch nur die Hälfte des Vollzeit-Gehalts. Es gibt aber einiges zu bedenken: Wegen der Steuerprogression, die dafür sorgt, dass der Steuersatz steigt, je mehr man verdient, kann es zum Beispiel sein, dass der Nettolohn nicht in gleichem Maße sinkt wie der Bruttolohn. Auch hierfür gibt es Online-Verdienstrechner, zum Beispiel vom Bundesarbeitsministerium.

Wie wirkt sich Teilzeit auf die Rente aus?

Wer weniger verdient, zahlt natürlich auch weniger in die gesetzliche Rente ein. Das heißt, ihr sammelt weniger Rentenpunkte, wodurch eure Rente im Alter entsprechend niedriger ausfällt. Eltern in Teilzeit können mit Kinderberücksichtigungszeiten die fehlenden Rentenpunkte allerdings zumindest teilweise wieder ausgleichen.

Was, wenn mein Arbeitgeber mir die Teilzeit verweigert?

Sollte der Arbeitgeber euren Antrag ablehnen, steht euch natürlich der Weg zum Arbeitsgericht offen. Dieses überprüft die Gründe für die Ablehnung. Das heißt, euer Arbeitgeber muss beweisen, warum die Teilzeit aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist. Ihr müsst hingegen nicht erklären, warum ihr die Arbeitszeit reduzieren möchtet.

Tritt der Fall ein, dass sich der Arbeitgeber nicht rechtzeitig, also mindestens einen Monat vor Beginn der gewünschten Teilzeit, zum Antrag in Schriftform äußert, so gilt euer Antrag als genehmigt. Der Arbeitgeber kann dann auch keine betrieblichen Gründe nachschieben.

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