Udo Jürgens: Das Gericht hat im Erbstreit entschieden

Udo Jürgens bei einem Auftritt anlässlich der Doku "Der Mann, der Udo Jürgens ist" (2014)

Der Streit um das Erbe von Schlager-Star Udo Jürgens (1938-2014) ist geklärt. Das Obergericht des Kantons Zürich hat sein Urteil gefällt. Wie die "Bild"-Zeitung weiter meldet, sind alle Forderungen der nicht-ehelichen Jürgens-Tochter Gloria Burda (21) in zweiter Instanz zurückgewiesen worden. Leer geht sie deshalb aber nicht aus. Denn wie auch bekannt wurde, erbt die Österreicherin ihren Pflichtteil von 8,2 Millionen Euro.

Haupterben des laut dem Blatt 52 Millionen Euro umfassenden Vermögens, zuzüglich der Rechte an seinen Liedern, sind demnach die beiden ehelichen Kinder John Jürgens (52) und Jenny Jürgens (49). Beide stammen aus der Ehe mit Erika Meier, die offiziell von 1964 bis 1989 hielt.

Testament nach Schweizer Erbrecht

Udo Jürgens hatte in seinem Testament nach Schweizer Erbrecht seine beiden ehelichen Kinder sowie seine letzte Lebensgefährtin Michaela Moritz (*1970) als Haupterben eingesetzt. Das erklärte John Jürgens bereits 2015 in einem Interview mit dem Magazin "Bunte". Die beiden unehelichen Töchter, Sonja Jürgens (50) und Gloria Burda, soll Udo Jürgens darin als "Vermächtnisnehmerinnen" mit einem Pflichtteil, dafür aber ohne Mitspracherecht bei der Vermögensverwaltung bedacht haben.

Der Entertainer war im Alter von 80 Jahren am 21. Dezember 2014 während eines Spaziergangs in Gottlieben im Kanton Thurgau bewusstlos zusammengebrochen und wenig später im Spital von Münsterlingen an Herzversagen verstorben.

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