Streit um die Residenz der Staatsbank KfW

Als die KfW Bankengruppe im Juni 2001 ihre Berliner Dependance eröffnet, zeigen sich die anwesenden Politiker als stolze Eigentümer. Bundeskanzler Gerhard Schröder befindet, der KfW-Sitz am Gendarmenmarkt sei „eine Bereicherung für die Mitte Berlins – sowohl baulich als auch von den Aufgaben der Bank her“. Finanzminister Hans Eichel und Wirtschaftsminister Werner Müller klatschen begeistert.

Dabei hat das schmucke Haus eine dunkle Vergangenheit. Errichtet hatten es einst jüdische Bankiers, die in der NS-Zeit aus der Bank gedrängt wurden. Auf verworrenen Pfaden kam es hundert Jahre später zur KfW. Lange Zeit hat das kaum jemanden interessiert, jetzt aber wird der Gründerzeitpalast für die KfW zum Problem. Zum einen fordert die Conference on Jewish Material Claims Against Germany – kurz Claims Conference – in einem bisher unbekannten Verfahren gegen die Bundesrepublik Wiedergutmachung für die materiellen Verluste der jüdischen Bankiers. Zum anderen versucht derzeit ein hochkarätiges Anwaltskonsortium um einen jüdischen Exbankmanager aus Bad Homburg, die KfW als Eigentümerin aus dem Grundbuch zu tilgen und durch die Rechtsnachfolgerin der einst mehrheitlich jüdischen Bankiersgesellschaft, die Amsterdamer ING Group, zu ersetzen. Am Ende zielen beide Verfahren auf das gleiche Ergebnis: Der Bund soll zahlen.

Die historischen Abläufe sind weitestgehend unstrittig. Ab 1898 hatte die Berliner Handelsgesellschaft (BHG) das Gebäude errichten lassen. Es war ein Highlight des Bankenviertels der Reichshauptstadt, wo sich damals 170 Bankhäuser drängten. Außen demonstrierte der Industriefinanzierer, der überwiegend von deutsch-jüdischen Bankiers und Inhabern rund um den Gründer Carl Fürstenberg geführt wurde, mit monumentalen Säulen seinen Einfluss und Anspruch. Innen orientierte sich der Bau des Architekten Adolf Messel teilweise an der Grazie italienischer Renaissancepaläste. Im oberen Stockwerk lagen Fürstenbergs Wohn- und Empfangsräume. Heute wird der Wert von Gebäude und Grundstück auf 300 Millionen Euro geschätzt.

Die jüdischen Eigentümer und Manager mussten zwischen 1933 und 1938 unter dem Druck des Rassenwahns ihre Bank mitsamt des Gebäudes nach und nach aus der Hand geben. Nach Kriegende konfiszierten die russischen Besatzer Bank und Prachtbau. 1949 wurde im Grundbuch anstelle der BHG „Eigentum des Volkes“ eingetragen, und die DDR-Staatsbank zog ein. Nach der Wiedervereinigung wurde 1994 die KfW Hausherr.

Opfer und Erben wurden während all dieser Besitzwechsel nicht entschädigt, die KfW hält bis heute eine Gedenktafel im Gebäude für ausreichend.

Vollrad Ritter von Poschinger ist Spross eines rund 900 Jahre alten bayrischen Adelsgeschlechts – und steckt heute mitten in der Auseinandersetzung um das Berliner KfW-Domizil. Poschinger erbte über seine 1998 verstorbene Mutter den Nachlass des BHG-Miteigentümers Otto Jeidels. Poschingers Mutter Elisabeth war dessen Nichte. Den Onkel in seiner Villa am Wannsee und im Bankhaus am Gendarmenmarkt zu besuchen „gehörte zu den lebendigen Kindheitserinnerungen meiner Mutter“, erzählt von Poschinger.

Lange Kette von Ereignissen

Der 65-Jährige sieht sich „als Glied einer langen Kette, bei der Vermögen nachhaltig von einer Generation zur anderen weitergetragen wird“. Er möchte, dass „das doppelte Unrecht, das Otto Jeidels und seinen Geschäftspartnern widerfuhr, nicht auf alle Ewigkeit manifestiert, sondern korrigiert wird“. Und so unterstützt er den Vorstoß der Claims Conference.


Auszug unwahrscheinlich

Entstanden ist der umstrittene Grundbucheintrag, mit dem die KfW 1994 beim Amtsgericht Berlin-Mitte ihren Besitz manifestierte, in den Wirren der deutschen Wiedervereinigung. Aus der DDR-Zentralbank war 1990 die Staatsbank Berlin geworden, die 1994 mit der KfW fusionierte. Der auf Banken-Geschichte spezialisierte Bielefelder Historiker Harald Wixforth sieht in der Entscheidung für das neue KfW-Domizil politisches Kalkül: „Die Bundesregierung wollte die KfW in Berlins historischem Bankenviertel platzieren – das war eine Prestigesache.“ Dass im Fall BHG reibungslos aus quasi enteignetem Privatvermögen zunächst Staatsbesitz Ost und dann Staatsbesitz West wurde, „erschließt sich mir nicht“, sagt Wixforth.

Die Bank habe die Rechtslage bezüglich der Eintragung ins Grundbuch „ausreichend geprüft“, teilt hingegen die KfW mit. Anwalt Oliver Maaß von der Kanzlei Eversheds Sutherland, der den Angriff des Bad Homburger Exbankmanagers gegen die KfW-Eigentümerschaft juristisch führt, glaubt hingegen, dass „bei Beachtung der Gesetzeslage eine Eintragung der KfW ins Grundbuch nicht erfolgt“ wäre. Schon die Umschreibung 1992 vom damaligen DDR-Volkseigentum auf die Staatsbank Berlin als Rechtsnachfolgerin der DDR-Staatsbank hätte „nur als einfache Umschreibung aufgrund einer Namensänderung“ erfolgen dürfen.

Gab es überhaupt eine Enteignung?

Entscheidend für den Ausgang des gesamten Disputs dürfte sein, ob die Beschlagnahme unter der sowjetischen Besatzung tatsächlich eine Enteignung war. Enteignungen aus den frühen Nachkriegsjahren wurden nach der Wiedervereinigung infolge des Einigungsvertrages in der Regel nicht rückgängig gemacht. Dessen Regelungen hätten auch die BHG-Enteignung als „rechtshistorischen Akt“ anerkannt, meint die KfW.

Für Maaß aber ist es ein „Irrtum, dass im Fall BHG eine Enteignung überhaupt durchgeführt wurde“. Der DDR-Staat habe das Gebäude bloß verwaltet und genutzt, nicht aber enteignet. Damit falle es nicht unter das Gebot, von den Sowjets enteigneten Besitz einzubehalten. Ein Gutachten aus der Wirtschaftskanzlei CMS Hasche Sigle bestätigt diese Sichtweise. Die Anwälte versuchen nun die BHG-Rechtsnachfolgerin ING in den Angriff contra KfW einzubinden.

Dass diese bald aus dem Palais am Gendarmenmarkt ausziehen muss, ist aber unwahrscheinlich. Gestritten wird am Ende wohl um Schadensersatz. Auch die Claims Conference erklärt, beim BHG-Verfahren stünden „keine Rückgaben von Grundstücken oder Firmen zur Diskussion“, sondern nur „Ansprüche auf Entschädigung“. Ist die Claims Conference dabei erfolgreich, wird sie auffindbare Erben entschädigen. So dürfte die Frankfurter Wiedergutmachungs-Institution, die etwa für die Erben des früheren Kaufhaus-Imperiums Wertheim von Bund und Karstadt-Konzern 105 Millionen Euro erstritt, über einen sogenannten Goodwill-Fonds auch die Poschingers als Erben Otto Jeidels’ am Erlös beteiligen.

Und die KfW? Sollten in Sachen BHG Entschädigungsansprüche festgestellt werden, so heißt es aus Frankfurt, werde die KfW „diesen Verpflichtungen nachkommen“.