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Spaß im Kleingedruckten

Ein Herz für Zombie-Opfer: Amazon aktualisiert AGB

Überrannt von blutdürstigen Untoten? Auch dafür hat Amazon vorgesorgt (Bild: ddp images)
Überrannt von blutdürstigen Untoten? Auch dafür hat Amazon vorgesorgt (Bild: ddp images)

Amazon beweist Humor. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Spiele-Engine Lumberyard sind jetzt sogar auch die Nutzungsrechte während einer Zombie-Apokalypse geregelt. Gute Nachrichten für Gamer: Sie dürfen sich den Untergang der Menschheit mit Daddeln versüßen.

Mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sichern sich Unternehmen gegen die missbräuchliche Nutzung ihrer Produkte ab. Dem genauen Wortlaut kommt also ziemliche Bedeutung zu. Dennoch hat sich Online-Händler Amazon nun im Kleingedruckten seiner Web Services einen Scherz erlaubt. Erst wird ganz regulär klargestellt, dass der Dienst nur für rechtmäßig erworbene Inhalte genutzt werden darf. Dann wird es in den gerade aktualisierten AGB schon kurioser, aber für US-Verhältnisse immer noch glaubwürdig. Amazon stellt klar, dass Lumberyard nicht für „Luftverkehrsüberwachung, nukleare Anlagen, bemannte Raumfahrt“ gedacht ist.

Strikte Auflagen

Der Online-Händler hat aber eine Ausnahme vorgesehen: die Zombie-Apokalypse. „Diese Beschränkungen gelten nicht im Falle ... einer viralen Infektionswelle, die sich durch Bisse oder den Kontakt mit Körperflüssigkeiten verbreitet und dazu führt, dass menschliche Leichname zum Leben erweckt werden ... und die vermutlich im Untergang der geordneten Zivilisation resultiert.“ Voraussetzung ist allerdings, dass der Siegeszug der hirn- und menschenfleischfressenden Untoten von der US-Behörde für Seuchenbekämpfung CDC (oder ihrer Nachfolgeorganisation) festgestellt wurde.

Zombie-Klausel nicht in Deutschland

Passenderweise ist die CDC dem Zombie-Thema gegenüber sehr aufgeschlossen. Bereits im April 2015 hatte die Behörde (Motto „Leben retten, Menschen schützen“) die bange Frage aufgeworfen „Sind wir auf eine Invasion von Zombies vorbereitet?“ und ausführliche Tipps zum Überleben veröffentlicht. Leider taucht die Zombie-Klausel nicht in den deutschsprachigen AGB der Amazon Web Services auf. Doch nicht verzagen, schließlich heißt es in den AGB auch: „Im Falle eines Konflikts oder eines Widerspruchs zwischen dieser übersetzten Fassung und der englischen Fassung (einschließlich infolge von Verzögerungen bei der Übersetzung) ist die englische Fassung maßgeblich.“

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