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Sorge vor Kündigungswelle bei einigen Berufsgruppen in deutschen Krankenhäusern wegen der Impfpflicht

Eine Krankenschwester zeigt kurz nach der Impfung gegen das Coronavirus ihren Impfarm. Doch nicht jeder Angehörige des medizinischen Personals ist glücklich über die Impfpflicht.
Eine Krankenschwester zeigt kurz nach der Impfung gegen das Coronavirus ihren Impfarm. Doch nicht jeder Angehörige des medizinischen Personals ist glücklich über die Impfpflicht.

Die ab Mitte März geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht hat nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) bislang zu keinen gestiegenen Kündigungszahlen in Kliniken geführt. „Aktuell haben uns noch keine Meldungen aus den Krankenhäusern zu möglichen Kündigungen aufgrund der ab 15. März geltenden Impfpflicht erreicht“, sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß der „Rheinischen Post“ (Dienstag). Die Impfquote in den Krankenhäusern sei bundesweit mit mehr als 90 Prozent sehr hoch. „Aber es gibt regionale Unterschiede, und wir können nicht ausschließen, dass es an einzelnen Standorten auch zu Problemen kommen kann.“ Die Krankenhausträger setzten deshalb alles daran, noch Aufklärungs- und Informationsarbeit zu leisten, um möglichst viele Beschäftigte für eine Impfung zu gewinnen, sagte Gaß.

Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht sieht vor, dass Beschäftigte in Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen bis zum 15. März nachweisen müssen, dass sie geimpft oder genesen sind. Damit sollen Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige besser vor einer Corona-Infektion geschützt werden.

Der Deutsche Pflegerat geht allerdings davon aus, dass diese Impfpflicht noch zu Kündigungen führen werde. Dies betreffe weniger das Pflegefachpersonal, sondern unterstützende Tätigkeiten wie Betreuungsassistenten oder Küchen- und Reinigungskräfte, sagte Pflegerats-Präsidentin Christine Volger den Zeitungen der Funke Mediengruppe. In diesen Berufsgruppen herrsche „eine etwas geringe Impfquote“. Einige dieser Beschäftigten überlegten, „den Job zu wechseln, wenn die Impfpflicht an ihrem Arbeitsplatz greift“.