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Soforthilfe und Preisbremsen: Was bereits gilt und was noch kommt

Gas- und Fernwärmekunden können sich im Dezember über eine spürbare Entlastung freuen. (Bild: Andrey_Popov/Shutterstock.com)
Gas- und Fernwärmekunden können sich im Dezember über eine spürbare Entlastung freuen. (Bild: Andrey_Popov/Shutterstock.com)

Seit Russland die Ukraine angegriffen und der Westen mit scharfen Sanktionen reagiert hat, wird die Lage am Energiemarkt immer unübersichtlicher. Die zunächst von Wirtschaftsminister Robert Habeck (53) geplante Gasumlage hätte vorgesehen, alle Gaskunden an den gestiegenen Kosten zu beteiligen und so Gas-Importeure zu stützen. Dieser Vorschlag wurde allerdings schon am 29. September wieder gekippt und wird definitiv nicht Realität. Stattdessen hat sich die Regierung in der Zwischenzeit auf eine Soforthilfe im Dezember geeinigt und plant eine Strom- sowie Gaspreisbremse ab 2023. Ein Überblick.

Die Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden

Anfang November hat die Bundesregierung sich mit den Ländern auf ein neues Paket zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern geeinigt. Dabei wurde der Vorschlag einer Expertenkommission von Ende Oktober im Grundsatz übernommen, um Verbraucher zu entlasten. Durch das Gesetz vom 19. November bekommen Gas- und Fernwärmekunden in einem ersten Schritt eine einmalige Soforthilfe, welche die zusätzlichen Gas-Kosten im Winter anteilig abfedern soll. Aber Vorsicht: Der Eindruck, dass die Regierung einfach die komplette Dezember-Rechnung bezahlt, ist nicht ganz richtig.

Stattdessen ist das Vorgehen so: Die Gaslieferanten prognostizieren auf Grundlage des Monats September 2022 den Gas-Jahresverbrauch eines Haushalts oder Unternehmens. Ein Zwölftel dieser Prognose wird mit dem Arbeitspreis im Dezember 2022 multipliziert, ergänzt um ein Zwölftel des Grundpreises. Diese Summe bekommen Gaskunden von ihren Lieferanten erlassen. Dadurch bleibt also ein Anreiz zum Energiesparen erhalten, denn wer im Dezember mehr als prognostiziert verheizt, muss diesen Mehrverbrauch später zu den geltenden Marktpreisen bezahlen.

Was Gaskunden für die Soforthilfe tun müssen

Alle, die einen direkten Vertrag mit einem Gasversorger haben, profitieren direkt. Wer seinem Anbieter eine Einzugsermächtigung erteilt hat, muss in vielen Fällen gar nichts tun, denn einige große Lieferanten haben bereits angekündigt, den Abschlag im Dezember gar nicht erst einzuziehen. Wer einen Dauerauftrag eingerichtet hat, kann diesen für den Dezember aussetzen. Macht man das nicht und bezahlt trotzdem, sollen in den folgenden Abrechnungen oder zum Ende des aktuellen Vertragszeitraums Gutschriften verrechnet werden.

Mieter, die ihre Heizenergie nicht direkt von einem Versorger beziehen, sondern deren Vermieter Verträge mit Lieferanten geschlossen haben, müssen hingegen warten. Weil die Abrechnung zwischen Hausbesitzern und Gasversorgern erfolgt, erfahren Mieterinnen und Mieter erst in ihrer Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022, wie hoch ihre Entlastung tatsächlich ausgefallen ist. Je nachdem, wann diese Abrechnung erstellt wird, kann es also auch sein, dass man erst im Dezember 2023 erfährt, wie hoch die Entlastung de facto war.

In beiden Fällen kann der Abschlagsrechner der Verbraucherzentrale dabei helfen, sich zu orientieren. Die Energieversorger sind jedenfalls für die Abwicklung der Soforthilfe gerüstet. So erklärte Eon-Vertriebs-Geschäftsführer Filip Thon auf Nachfrage: "Die Dezember-Soforthilfe als Überbrückung bis zum Greifen der Gaspreisbremse ist für unsere Kunden richtig und wichtig. Wir haben bereits mit Hochdruck die Vorbereitungen getroffen, damit unsere Erdgaskundinnen und -kunden im Dezember von der Soforthilfe vollumfänglich und unbürokratisch profitieren können."

Die geplante Strom- und Gaspreisbremse

In einem zweiten Schritt sollen Strom- und Gaskunden über den Dezember hinaus entlastet werden. Zwischen März 2023 (rückwirkend bereits ab Januar 2023) und April 2024 wird der Gaspreis daher für 80 Prozent des erwarteten Gesamtverbrauchs von Privathaushalten und mittleren Unternehmen auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Für die übrigen 20 Prozent des Verbrauchs gilt der Vertragspreis.

Ähnliches gilt beim Strom: Der Preis pro Kilowattstunde wird für Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen auf 40 Cent gedeckelt - für 80 Prozent des erwarteten Gesamtvolumens. Auch Industriekunden werden unterstützt: Sie bezahlen für 80 Prozent des historischen Gasverbrauchs 7 Cent pro Kilowattstunde beziehungsweise für 70 Prozent des Stromverbrauchs 13 Cent pro Kilowattstunde Elektrizität - anders als bei Privatkunden handelt es sich dabei um Nettopreise, d. h., dass Steuern und Entgelte für die Netznutzung noch hinzukommen. So sehen es zumindest die Pläne der Bundesregierung vor, die das Vorhaben bis Mitte Dezember durch Bundestag und Bundesrat bringen möchte.