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Schweizer Finanzaufsicht erklärt Skandalfirma Envion für illegal

Positive Nachrichten für die Anleger der Envion AG: Wie die Schweizer Finanzaufsicht Finma am Mittwoch entschieden hat, ist der sogenannte virtuelle Börsengang (ICO) der Firma von Anfang an illegal gewesen.

Envion habe „unerlaubt gewerbsmäßig Publikumseinlagen von mindestens 37.000 Anlegern entgegengenommen“, heißt es in einer Mitteilung. Die Macher hätten die Finanzierungsrunde in Höhe von mehr als 90 Millionen Franken „ohne finanzmarktrechtliche Bewilligung“ durchgeführt. „Die Gesellschaft war somit illegal tätig und hat Aufsichtsrecht schwer verletzt.“

Tausende Anleger hatten dem Berliner Team hinter Envion bis vor gut einem Jahr rund 100 Millionen Dollar zur Verfügung gestellt, um Kryptowährungen per Ökostrom zu produzieren. Im Gegenzug hatte Envion sogenannte EVN-Token ausgegeben, virtuelle Wertmarken. Der Plan scheiterte jedoch spektakulär, der Kurs der Token sank ins Bodenlose.

Wie die Finma nun kritisiert, waren „die Bedingungen der in einer anleiheähnlichen Form ausgestalteten EVN-Token nicht für alle Investoren einheitlich, die Emissionsprospekte erfüllten die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht, und es fehlte die gesetzlich vorgeschriebene Revisionsstelle“. Auch stellte das Einsammeln der Investorenmittel „eine Entgegennahme von Publikumseinlagen“ dar, die nicht von einer Banklizenz gedeckt gewesen sei.

Die Entscheidung der Aufsicht ist ein wichtiges Signal für die Rückabwicklung des einstmals größten deutschen ICOs.

Ende 2017 hatten die Berliner Geschäftspartner Michael Luckow und Matthias Woestmann eines der hoffnungsvollsten Start-ups der deutschen Kryptoszene gestartet. Für ihre Geschäftsidee, Kryptowährungen per Ökostrom in mobilen Containern zu produzieren, sammelten sie durch die Ausgabe virtueller Münzen (Token) in kürzester Zeit rund 100 Millionen Dollar ein. Den Anlegern versprachen sie 162 Prozent Rendite.

Doch kaum war das Geld eingestrichen, folgte ein heilloses Chaos. Erst im Nachhinein erfuhren die Investoren, dass Woestmann zwar Vorstand war, die Gesellschaft aber in der Schweiz saß und die eigentliche Arbeit komplett fremdvergeben wurde – an Luckows Berliner Firma Trado. Nach dem ICO warf Woestmann dann Luckow vor, mehr Coins als verabredet hergestellt zu haben; Luckow bestritt dies.

Gegenseitige Klagen

In einer Art Palastrevolution führte Woestmann im Anschluss eine Kapitalerhöhung durch und verwässerte die Anteile, die Luckow und seine Partner an Envion besaßen. Gearbeitet wurde bald gar nicht mehr, nach Angaben von Woestmann lag der Umsatz des Unternehmens seit dessen Gründung bei null. Stattdessen überzogen sich beide Seiten mit Klagen.

Ende November entschied schließlich das Kantonsgericht Zug in der Schweiz, die Envion AG aufzulösen. „Aufgrund dieses Schritts erübrigen sich weiter gehende aufsichtsrechtliche Maßnahmen der Finma gegen die Gesellschaft“, erklärt die Aufsicht nun.

Mit dem Dekret vom Mittwoch haben die geschädigten Anleger immerhin Rechtssicherheit: Der komplette ICO hat nicht im Einklang mit den Schweizer Gesetzen stattgefunden – und das könnte Folgen für die Rückabwicklung durch die Behörden haben. Für Anleger steigen damit die Chancen, zumindest einen Teil ihrer Gelder wiederzusehen. Die zunächst umstrittene Frage, ob die Besitzer von Envion-Token rechtlich als Gläubiger anzusehen sind, dürfte jetzt leichter zu beantworten sein.

Rechtsanwalt István Cocron von der Berliner Kanzlei CLLB, die zahlreiche Envion-Investoren vertritt, erklärt: „Die Entscheidung der Finma bestätigt unsere Rechtsauffassung, wonach der gesamte ICO rechtlich auf tönernen Füßen stand.“ Nun werde zu klären sein, wer für den daraus entstandenen Schaden zur Verantwortung gezogen werde.

Laut Experten könnte die Liquidation der Firma allerdings ein bis zwei Jahre dauern. Ebenfalls problematisch: Mehrere Millionen der eingesammelten Gelder liegen nicht auf den Envion-Konten bei der Liechtensteiner Bank Frick, die die Finma gesperrt hat, sondern bei Luckows Firma in Berlin.