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"Sch... auf Amerika!": Green-Day-Sänger Billie Joe Armstrong will auf US-Staatsbürgerschaft verzichten

Billie Joe Armstrong machte in London seinem Ärger Luft: Er beschwerte sich über die Entscheidung des Supreme Court, weil das Oberste US-Gericht das Abtreibungsrecht gekippt hat.  (Bild: 2021 Getty Images/Kevin Winter)
Billie Joe Armstrong machte in London seinem Ärger Luft: Er beschwerte sich über die Entscheidung des Supreme Court, weil das Oberste US-Gericht das Abtreibungsrecht gekippt hat. (Bild: 2021 Getty Images/Kevin Winter)

"Green Day"-Sänger Billie Joe Armstrong befindet sich mit seiner Band auf Tour und heizt die Stadien ordentlich ein. Obwohl er für gute Laune sorgen will, hält es den Sänger nicht davon ab, seinen Frust gegenüber der jüngsten Entscheidung des Supreme Court zu zeigen.

Er wählte deutliche Worte: "Scheiß auf Amerika, ich verzichte verdammt noch mal auf meine Staatsbürgerschaft. Ich komme verdammt noch mal hierher", rief der Sänger Billie Joe Armstrong bei einem Konzert in London. Aktuell befindet sich der Green-Day-Frontmann mit seiner Band, sowie mit Fall Out Boy und Weezer, auf Tournee. So wie jeder Rockstar möchte Armstrong eigentlich nur das Publikum in Stimmung bringen und für gute Laune sorgen - doch die Worte, die er in London anstimmte, brachten seinen Frust und seine Empörung zum Ausdruck.

"Es gibt einfach zu viel Dummheit auf der Welt, um in dieses erbärmliche Land zurückzukehren", rief der Sänger ins Mikrofon. Grund für diese Aussagen war die Entscheidung des amerikanischen Supreme Courts, die am Freitag bekannt gegeben wurde. Das oberste US-Gericht hat das Abtreibungsrecht gekippt, was zur Folge hat, dass nun einzelne US-Staaten nun selbst entscheiden können, ob eine Abtreibung bei legal ist oder nicht.

Die damit einhergehende Einschränkung der Rechte von schwangeren Frauen rief weltweite Proteste hervor - nicht nur bei Armstrong. Auch Phoebe Bridgers, Billie Eilish und Olivia Rodrigo traten vergangenes Wochenende in Glastonbury und machten ihre Empörung über die Entscheidung des Gerichts deutlich.