ROUNDUP: DGB-Chef kritisiert Heils Homeoffice-Pläne - CDU zeigt sich offen

BERLIN (dpa-AFX) - Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) muss für seinen Gesetzentwurf zum mobilen Arbeiten heftige Kritik von der Spitze des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) einstecken. "Dieser Gesetzentwurf braucht ein deutliches Upgrade im Sinne der Beschäftigten", sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. "Andernfalls bleibt von dem Versprechen, für die Zukunft Wahlmöglichkeiten und mehr Sicherheit für die Beschäftigten bei mobiler Arbeit oder im Homeoffice zu schaffen, nicht viel übrig."

Nach dem Gesetzentwurf Heils sollen Beschäftigte das Recht bekommen, dem Arbeitgeber Beginn, Dauer, Umfang und Verteilung gewollter mobiler Arbeit mitzuteilen. Der Arbeitgeber soll konkret auf den Antrag eingehen müssen. Lehnt er den Antrag ab, soll er dies spätestens nach zwei Monaten begründet schriftlich mitteilen müssen. Sonst gilt das Homeoffice demnach automatisch als festgelegt.

Hoffmann begrüßte zwar, dass die Koalition nun wieder über das Thema verhandele. Ursprünglich hatte Heil einen Rechtsanspruch von 24 Tagen Homeoffice im Jahr schaffen wollen, war damit aber an der Union gescheitert. Nach Ansicht des DGB-Chefs droht nun aber eine große Enttäuschung.

Komme Heils Entwurf in der aktuellen Form, werde es Arbeitnehmern erheblich erschwert, eigene Wünsche für selbstbestimmtes mobiles Arbeiten durchzusetzen, sagte Hoffmann. Der ursprüngliche Rechtsanspruch werde aufgeweicht. Und ein ursprünglich geplantes Mitbestimmungsrecht für mobile Arbeit solle es nach Intervention von der CDU nicht geben. "Beides ist völlig inakzeptabel, weil damit die Möglichkeiten für mehr Selbstbestimmung von allen Seiten eingeschränkt werden", sagte Hoffmann.

"Betriebsräte brauchen bessere Möglichkeiten für die Einführung und Ausgestaltung von mobiler Arbeit und Homeoffice, nicht zuletzt um neuen Spannungen im Betrieb zu begegnen, die Ausstattung zu verbessern und zu gewährleisten, dass Homeoffice in normalen Zeiten auch wirklich freiwillig bleibt", sagte der DGB-Chef.

Eine Erhebung der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hatte gezeigt, dass vor der Corona-Pandemie häufig die Führungskraft über Homeoffice bestimmte. Dabei sei teilweise die charakterliche Eignung etwa bei Selbstorganisation und Disziplin als Kriterium festgeschrieben worden. Wenn in Betriebsvereinbarungen Arbeitszeit sowie die Bereitstellung von Infrastruktur geregelt seien, sei Homeoffice für alle reibungsloser umgesetzt worden. Der DGB hatte betont, die Betriebsräte sicherten nach Beginn der Pandemie oft schnell ergriffene Notmaßnahmen in den Unternehmen rechtlich ab - etwa zur Gültigkeit digitaler Meetings, für mehr Homeoffice und Kurzarbeit.

Für die Frage, ob sich Heil mit seinem Gesetzentwurf durchsetzt, kommt es nun maßgeblich auf den Koalitionspartner Union an. Vom arbeitsmarktpolitischen Sprecher der Unionsfraktion, Peter Weiß, kam ein knapper, aber kein ablehnender Kommentar. "Das Erörterungsrecht für Homeoffice entspricht dem Koalitionsvertrag", sagte Weiß der dpa.

Der FDP-Arbeitsmarktexperte Johannes Vogel lobte Heil dafür, dass er "seine völlig unpraktikable Idee von einem einseitigen Rechtsanspruch auf Homeoffice" aufgegeben habe. "Unfassbar stur ist aber, dass man einen Reformvorschlag zum ebenso veralteten wie starren Arbeitszeitgesetz weiterhin komplett vergeblich sucht", sagte Vogel der dpa. "Modernes Homeoffice funktioniert aber entweder mit modernem Arbeitszeitgesetz oder eben gar nicht."