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Ratgeber Recht: Für Testament kann man Rückseite nutzen

Leserfrage: Kann man bei der Niederschrift eines Testaments, wenn der Textumfang es erfordert, auch die Rückseite des Blattes nutzen, oder muss ein zweites Blatt verwendet werden?

Dr. Max Braeuer: Für die Errichtung eines Testamentes gibt es strenge Formvorschriften. Wenn diese Form nicht beachtet wird, kann das ganze Testament unwirksam sein. Deshalb ist es sehr berechtigt, auch diese etwas überraschende Frage zum Abfassen eines Testamentes zu stellen.

Um ein Testament zu errichten, gibt es grundsätzlich zwei Formen. Das ist zum einen das privatschriftliche, ohne jede äußere Hilfe errichtete Testament. Zum anderen ist es Aufgabe der Notare, Testamente zu beurkunden. Für das privatschriftliche Testament gibt es die Vorgabe, dass derjenige, der das Testament errichtet, es selbst mit der Hand schreiben muss. Für ein Testament genügt es also nicht, dass irgendeine Person den letzten Willen mit der Hand aufschreibt. Es muss immer der Verfasser des Testamentes sein, der es auch selbst mit der Hand aufschreibt. Diese Notwendigkeit gilt für den gesamten Text. Es dürfen also nicht etwa Teile gedruckt oder fotokopiert sein. Vom ersten bis zum letzten Wort muss das Testament handschriftlich verfasst sein, es muss ein Datum tragen und die persönliche Unterschrift. Wenn das alles eingehalten ist, ist das Testament wirksam. Darüber, auf wie viele Blätter es zu schreiben ist, ob eine Blattrückseite verwendet werden darf oder gar muss, gibt es keine Vorschriften. Das kann also jeder so gestal...

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