Radlerin stürzt über Erdkabel: Muss die Baufirma zahlen?

Hamm (dpa/tmn) - Stürzt ein Radfahrer über ein Erdkabel auf dem Radweg, muss das nicht allein die Schuld des Bauunternehmens sein. Das zeigt das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: 7 U 89/20), auf das der ADAC hinweist.

Im konkreten Fall befuhr eine Radfahrerin einen Radweg, über dem quer ein Erdkabel lag, das zuvor von einem Bagger aus der Erde gezogen worden war. Warnhinweise gab es nicht. Die Radfahrerin stürzte über das Kabel und zog sie sich erhebliche Verletzungen zu. Der Bauunternehmer weigerte sich, der Radfahrerin Schadenersatz und Schmerzensgeld zu zahlen. Seine Begründung: Das Kabel sei gut sichtbar gewesen. Die Sache ging vor Gericht.

Dort wurde entschieden, dass beide Parteien die Schuld zu 50 Prozent tragen. Zwar hätte der Bauunternehmer mit einem Schild warnen oder das Kabel anders verlegen müssen. Doch nach dem Sichtfahrgebot ist auch die Radfahrerin verpflichtet, auf Hindernisse angemessen zu reagieren, also das Tempo zu drosseln. Eine hälftige Schadenteilung sei daher angemessen.