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Operation Aderlass: Urteil im Prozess gegen Mediziner Mark S.

Operation Aderlass: Urteil im Prozess gegen Mediziner Mark S.

Am Freitagmorgen um 11.00 Uhr blickt nicht nur Sportdeutschland gebannt nach München. Am dortigen Landgericht II geht der Blutdoping-Prozess gegen den Mediziner Mark S. und seine vier Helfer mit den mit Spannung erwarteten Urteilssprüchen zuende.

Die Frage lautet: Wie hoch fällt die Gefängnisstrafe gegen den Thüringer Arzt aus, der zwischen 2013 bis 2019 in etwa 100 Fällen nach ausgefeilten Behandlungsmethoden zwölf Sportler gedopt haben soll? Diese 100 Fälle wurden zu 26 strafrelevanten Fällen zusammengefasst.

Nach den Plädoyers am 8. Januar hatte sich Mark S. noch einmal reuig gezeigt. "Ich bin falsch abgebogen, das ist alles meine Schuld. Für die Sch...., die man verbockt hat, muss man geradestehen", sagte der Sportmediziner. Zugleich ergänzte er auch mit Verweis auf seine vier Mitangeklagten: "Den Brandherd habe ich gesetzt, und es tut mir unendlich leid, dass ich die anderen vier da mit reingezogen habe."

Oberstaatsanwalt Kai Gräber hatte für Mark S. ein Strafmaß von fünf Jahren und sechs Monaten beantragt, dazu noch fünf Jahre Berufsverbot. Dessen Anwälte plädierten hingegen für eine Aufhebung des Haftbefehls. Ihr Mandant habe bereits fast zwei Drittel einer aus ihrer Sicht angemessenen Strafe von rund drei Jahren abgesessen. Der Rest wäre nach ihrer Meinung auf Bewährung auszusetzen.

Auch für die vier Mittäter forderte die Staatsanwaltschaft Strafen. Komplize Dirk Q. soll eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten absitzen. Die weiteren drei Mittäter sollen mit Bewährungsstrafen davonkommen.

Aufgeflogen war das Dopingsystem durch spektakuläre Razzien im Rahmen der Operation Aderlass im Februar 2019 während der nordischen Ski-WM in Seefeld und in Erfurt. Bekannt ist bislang die Verwicklung von 23 Sportlern aus acht Ländern.

Zu diesen Sportlern gehörte auch der frühere Radprofi Stefan Denifl, der am Dienstag vom Landesgericht Innsbruck wegen "schweren Sportbetrugs" zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe, davon 16 Monate auf Bewährung, verurteilt worden war.