Oberverwaltungsgericht: Bremer 'Querdenker'-Demo bleibt verboten

BREMEN (dpa-AFX) - Das Bremer Oberverwaltungsgericht (OVG) hat eine Beschwerde gegen das Verbot einer für Samstag geplanten Großdemonstration sogenannter Querdenker gegen die Corona-Politik abgelehnt. Damit bestätigte das Gericht am Freitag in zweiter Instanz einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichtes. Es gebe kein milderes Mittel als das Versammlungsverbot, hieß es zur Begründung. "Es wäre nicht geeignet, dem Antragsteller ein Schutz- und Hygienekonzept aufzuerlegen, dessen Einhaltung letztlich nicht zu erwarten sei."

Es geht um eine von der Initiative "Querdenken421" unter dem Motto: "Bundesweites Fest für Frieden und Freiheit" geplante Demonstration mit bis zu 20 000 Teilnehmern auf der Bürgerweide am Hauptbahnhof. Sie wurde am Dienstag vom Ordnungsamt mit einer weiteren Demonstration auf dem Marktplatz verboten, zu der bis zu 10 000 Teilnehmer erwartet werden. Ein Wechsel von einer Demonstration zur anderen durch die Teilnehmer ist nach Angaben der beiden Anmelder ausdrücklich beabsichtigt. Der Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht ist nun noch offen.

Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, dass der vom Antragsteller für die Versammlung ausgewählte Ort an der Bürgerweide erkennbar nicht genügend Platz für 20 000 Teilnehmer biete. Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hatte es unter Verweis auf die Anstrengungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie als "hanebüchen und geradezu irre" bezeichnet, "was diese Leute unter Leugnung aller Fakten und Gefahren in Bremen planen".