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Der Streit Jagdfeld gegen Signal Iduna eskaliert: Die Klägeranwälte drohen mit Strafanzeigen wegen Prozessbetrug.

Im Fall Anno August Jagdfeld gegen die Signal Iduna vor dem Dortmunder Landgericht beantragen die Anwälte des ehemaligen Fondsinitiators Jagdfeld offenbar, das Verfahren auszusetzen. Sie werfen der Signal Iduna versuchten Prozessbetrug vor und wollen eine Strafanzeige gegen einen früheren Mitarbeiter der Versicherung einreichen.

Beide Parteien streiten seit Dezember 2014 um eine angebliche Rufmordkampagne, die die Signal Iduna zwischen 2009 und 2011 gegen Jagdfeld geführt haben soll. Der Unternehmer und Gründer des Adlon-Fonds, mit dessen Mitteln er das legendäre Adlon Hotel in Berlin neu aufbauen ließ, hatte zuvor im Namen seiner Anleger auf Pachtzahlungen verzichtet – zugunsten einer familieneigenen Firma. Die Signal Iduna hat im Adlon-Fonds fünf Millionen Euro investiert.

Nach dem Pachtzinsverzicht engagierte sich die Versicherung in einer Anlegerschutzgemeinschaft unter der Führung des inzwischen verstorbenen Rechtsanwalts Thomas Fritsch. Fritsch keilte seinerzeit heftig gegen Jagdfeld, bezichtigte ihn öffentlich der Untreue und drohte, „Jagdfeld und seine Entourage entsorgen“ zu wollen. Der Anwalt musste später einige seiner Aussagen wieder zurücknehmen. Darauf gründet Jagdfeld nun seine Klage: Er macht die Signal Iduna mitverantwortlich für die Aussagen Fritschs.

Der neuerliche Vorwurf des Prozessbetrugs, den Jagdfelds Anwälte am Donnerstag erstmals äußerten, bezieht sich auf Unterlagen zum Beitritt zur Schutzgemeinschaft, die die Signal Iduna erst nach mehreren Aufforderungen durch Jagdfelds Anwälte von der Kanzlei Wegner & Partner am Dienstag in das Verfahren einbringen ließ. Offenbar unterscheidet sich die eingereichte Beitrittserklärung zur Schutzgemeinschaft der Signal Iduna in wesentlichen Teilen von den Beitrittserklärungen anderer Mitglieder, zugunsten der Versicherung.

Jagdfelds Anwälte vermuten, die Versicherung habe einen maßgeblichen Einfluss auf die Vertragsgestaltung in der Schutzgemeinschaft gehabt und wolle mit einer „Verzögerungstaktik“ ihre Rolle bei der Gründung der Schutzgemeinschaft verschleiern. Im Prozess geht es unter anderem um die Frage, ob die Schutzgemeinschaft von der Signal Iduna mitgegründet wurde oder ob die Versicherung lediglich beigetreten ist.

Der Anwalt der Signal Iduna, Lutz Aderhold, bezeichnete den Antrag auf Aussetzung des Prozesses und die angedrohte Strafanzeige wegen Prozessbetrug als ein „Manöver“ der Jagdfeld-Anwälte. „Wir weisen das aufs Schärfste zurück.“ Der Vorwurf der Täuschung sei „unzutreffend“, erklärte auch dessen Kollege Gunther Lehleiter von der Kanzlei Aderhold & Partner.

Richter Willi Pawel ermahnte Jagdfelds Anwälte, sich den Antrag „genau zu überlegen“. Strafverfahren dauerten lange und würden das Urteil in der Rufmord-Sache verzögern. „Das ist mein persönlicher Ratschlag.“ Am Ende des Verfahrens vor dem Dortmunder Landgericht muss er entscheiden, ob die Aussagen Fritschs der Schutzgemeinschaft und der Signal Iduna zugerechnet werden können.