Menschenrechtsinstitut: Ungeimpfte bei Triage nicht benachteiligen

BERLIN (dpa-AFX) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hält angesichts der aktuellen Entwicklung in der Corona-Pandemie eine gesetzliche Regelung zur sogenannten Triage für überfällig. "Der Impfstatus darf keine Rolle spielen" bei der Frage, wer im Falle einer möglichen Überlastung des Gesundheitssystems eine intensivmedizinische Behandlung erhalte, betonte DIMR-Direktorin Beate Rudolf am Donnerstag in Berlin. Auch eine Person, die sich "unvernünftig oder unsolidarisch" verhalte, habe ein Recht auf Gesundheit.

In seinem aktuellen Jahresbericht mahnt das Institut mit Blick auf etwaige Engpässe in den Kliniken an: "Deutschland braucht menschen- und verfassungsrechtlich begründete Prinzipien als Grundlage für Priorisierungsentscheidungen der Ärzteschaft." Eine gesetzliche Regelung müsse Aspekte festlegen, die für die Auswahl der Patienten keine Rolle spielen dürften - zum Beispiel noch zu erwartende Lebenszeit, Lebensqualität, Leistungen für die Gesellschaft oder Alter. Der Gesetzgeber könne hier nicht auf ein noch ausstehendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts warten.

Die Kriterien der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) für die Auswahl derjenigen, die bei knappen Ressourcen intensivmedizinisch behandelt werden, stellten für Ältere und für Menschen mit Behinderungen eine "mittelbare Diskriminierung" dar. Beispielsweise würden Menschen, die im Alltag Hilfe benötigten, hier benachteiligt.

Rudolf begrüßte, dass die neue Regierung Kinderrechte im Grundgesetz verankern will. In der Pandemie habe sich gezeigt: "Sie wurden nicht berücksichtigt, nicht gehört und nicht beteiligt".

Das DIMR ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Das Institut wird aus dem Haushalt des Bundestags finanziert. In seinem Jahresbericht begrüßt es die seit 2020 von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus, Hasskriminalität und Rassismus. Gleichwohl gebe es noch "etliche Lücken", heißt es in dem Bericht. Das Institut empfiehlt beispielsweise, Rechtsvorschriften, "die rassistischen Polizeikontrollen Vorschub leisten", zu streichen. Dazu zähle beispielsweise die Möglichkeit, jede Person in Zügen und an Bahnhöfen zu kontrollieren, "soweit auf Grund von Lageerkenntnissen oder grenzpolizeilicher Erfahrung anzunehmen ist, dass diese zur unerlaubten Einreise genutzt werden".