Weil verteidigt VW-Gesetz und will an Aufsichtsratsmandat festhalten

Der niedersächsische Ministerpräsident will an seinem Aufsichtsratsmandat bei der Volkswagen AG festhalten. „Die Mitgliedschaft von Mitgliedern der Landesregierung im Aufsichtsrat von Volkswagen hat sich jahrzehntelang bewährt“, sagte Weil dem Handelsblatt. Das gelte auch für die letzten Jahre. Gemeinsam mit seinem Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD), der ebenfalls Mitglied des Aufsichtsrates ist, habe er sich „stets in besonderer Weise für die Aufklärung des Dieselskandals, für Transparenz, für das unbedingte Einhalten von Umweltregeln und für den Erhalt niedersächsischer Arbeitsplätze eingesetzt“, sagte Weil. „Das werden wir auch in Zukunft tun“, sagte der SPD-Politiker.

Weil verteidigte die Beteiligung des Landes am Volkswagen-Konzern. „Von der engen Verbindung zwischen dem Land Niedersachsen und der Volkswagen AG haben beide Partner in der Vergangenheit oft profitiert“, sagte er. Volkswagen sei von „überragender Bedeutung für Niedersachsen“.

Nahezu eine Viertel Million Arbeitsplätze hingen direkt oder indirekt am VW-Konzern. „Insofern ist es richtig, dass das Land Niedersachsen ein gewichtiges Wort mitzureden hat im Aufsichtsrat von Volkswagen“, sagte er. Das gelte insbesondere für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre Familien. „Das Volkswagengesetz sichert uns einen deutlichen Einfluss namentlich auf Standortentscheidungen. Diesen Grundsatz lassen wir nicht in Zweifel ziehen“, sagte Weil.

Rückendeckung erhält Weil vom SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz. Auch er will am VW-Gesetz festhalten, das dem Land Niedersachsen im Konzern ein Vetorecht sichert. „Das hat weder VW noch dem Land Niedersachsen bisher geschadet“, sagte Schulz am Dienstag in Chemnitz. „Von daher glaube ich, dass es nicht so hopplahopp geht zu sagen, wir kippen mal das Volkswagen-Gesetz.“ Dieses habe einen historischen Hintergrund, da der Anteil des Landes an VW auf die Enteignung der Gewerkschaften unter den Nazis zurückgehe. Als SPD-Chef und jemand, der der Gewerkschaftsbewegung verbunden sei, werde er daher nicht leichtfertig mit dem Thema umgehen.

Der Spitzenkandidat der CDU in Niedersachsen, Bernd Althusmann, würde im Falle eines Wahlsiegs bei der Landtagswahl Konsequenzen aus dem Umgang der Landesregierung mit Volkswagen ziehen. „In der Staatskanzlei wird ein ausgewiesener Experte eingestellt und diese Beteiligung gesondert begleiten“, kündigte Althusmann im Handelsblatt an. Das Land sei derzeit nicht gut aufgestellt.

Althusmann betonte, dass es einer größeren Distanz zum Vorstand bedürfe. Deswegen wolle er, dass zwar der Ministerpräsident weiter Aufsichtsrat bleibt. Dies signalisiere, „dass eine Landesregierung mit Blick auf sechs niedersächsische Werksstandorte zu ihrer Verantwortung steht“, sagte Althusmann. Allerdings werde der zweite Aufsichtsratsposten „im Falle eines Regierungswechsels zusätzlich an einen externen Wirtschaftsprüfer oder einen neutralen Automobil-Experten gegeben“.

Der amtierende Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sieht sich scharfer Kritik seitens der Union ausgesetzt, weil er eine Regierungserklärung zur VW-Affäre vorab an den Konzern gegeben hatte, um sie rechtlich prüfen zu lassen.

Eine Landesregierung sei „kein verlängerter Arm eines Vorstandes“, sagt Althusmann. Wichtig sei „die aktive Gestaltung der Zukunft des gesamten VW-Konzerns“ und seiner 120.000 Mitarbeiter in Niedersachsen und den 80.000 Mitarbeitern bei den Zulieferern.

Vom privilegierten Umgang mit Volkswagen will Althusmann nicht ablassen. „Wir werden am VW-Gesetz festhalten und unseren 20-prozentigen Anteil halten“, sagte er. Eine CDU -geführte Landesregierung habe das Gesetz bereits erfolgreich beim Übernahmeversuch von Porsche und gegen die EU-Kommission verteidigt. „Ich sehe keinen Grund, hinter diese Position zurück zu gehen.“

Christian Dürr, Fraktionsvorsitzender der FDP im Landtag in Niedersachsen, zeigt sich offen für den Vorschlag von CDU-Mann Althusmann, die Besetzung von Aufsichtsratsposten bei VW grundsätzlich neu zu regeln. „Dass statt Politikern oder Regierungsmitgliedern externe Experten als Vertreter des Staates in den Aufsichtsrat von VW einziehen, ist durchaus eine Überlegung wert“, sagte Dürr dem Handelsblatt. Dürr geht dabei noch über den Vorschlag von Althusmann hinaus und spricht sich dafür aus, beide Posten mit Experten zu besetzen.

Eine komplette Aufgabe einer Staatsbeteiligung sieht Dürr derzeit wenig realistisch. „Es ist kein Geheimnis, dass die FDP Beteiligungen des Staates an Unternehmen kritisch sieht“, so Dürr. „Diese Ansicht vertreten wir auch in der niedersächsischen FDP-Fraktion. VW ist allerdings für unser Land auch ein strategisch wichtiges Unternehmen und es gibt zur Zeit keine Partei in Niedersachsen, mit der man das umsetzen könnten.“

Mit Material von Reuters.

KONTEXT

Die Termine bis zur Neuwahl des niedersächsischen Landtags

10. August

Sondersitzung des niedersächsischen Landtags mit erster Beratung über die geplante Auflösung des Parlaments.

11. bis 13. August

Die niedersächsischen Grünen stellen bei einer Landesdelegiertenkonferenz in Göttingen ihre Landesliste für die Landtagswahl auf.

12. bis 13. August

Die FDP will auf einem zweitägigen Parteitag in Hannover zunächst ihr Wahlprogramm beschließen, am zweiten Tag steht dann die Wahl der Landesliste an. Die CDU hat ihre Liste mit Spitzenkandidat Bernd Althusmann bereits aufgestellt.

16. August

Reguläre Landtagssitzung mit Beratung über noch laufende Gesetzesvorhaben.

21. August

Sondersitzung mit Abstimmung über den Antrag zur Auflösung des Parlaments. Notwendig ist eine Zustimmung von zwei Dritteln der Landtagsabgeordneten.

Anfang September

Die SPD entscheidet über ihre Landesliste, der genaue Termin steht noch nicht fest.

15. Oktober

Neuwahl des niedersächsischen Landtags.

Spätestens 30 Tage nach der Wahl

Konstituierende Sitzung des neuen niedersächsischen Landtags.