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Bund und Länder planen zusätzliche Corona-Maßnahmen

Die Beschlüsse vertagen sie auf einen anderen Tag - doch Bund und Länder machen klar: So kann es nicht weitergehen bei der Corona-Bekämpfung. Die Gangart soll wieder schärfer werden.

Der voraussichtliche neue Bundeskanzler Olaf Scholz. (Bild: Sean Gallup/Getty Images)
Der voraussichtliche neue Bundeskanzler Olaf Scholz. (Bild: Sean Gallup/Getty Images)

Berlin (dpa) - Bund und Länder planen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie härtere Maßnahmen wie zusätzliche Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Details sollen bis Donnerstag ausgearbeitet werden, um dann zu gemeinsamen Beschlüssen zu kommen, wie Regierungssprecher Steffen Seibert am Dienstag mitteilte.

Unter anderem wollen Bund und Länder demnach auch über eine Ausweitung der 2G-Regel auf den Einzelhandel und Einschränkungen bei Großveranstaltungen entscheiden. Zusätzlich zu einer Impfpflicht für bestimmte Einrichtungen rückt auch eine allgemeine Impfpflicht näher. Es solle «eine zeitnahe Entscheidung» darüber vorbereitet werden, hieß es nach einer Bund-Länder-Schaltkonferenz.

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur sprach sich der voraussichtliche neue Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) für eine entsprechende Abstimmung im Parlament ohne die sonst übliche Fraktionsdisziplin aus. Eine Abstimmung ohne Fraktionszwang kommt bei ethisch heiklen Fragen in Betracht.

Allgemeine Impfpflicht schon ab Februar oder März?

«Mein Vorschlag ist ja, dass der Zeitpunkt, bis zu dem dann jeder und jede sich hat impfen lassen, auch nicht allzu fern liegt, also mein Vorschlag: Anfang Februar oder Anfang März», sagte Scholz beim Fernsehsender Bild. Er machte aber klar, dass die Entscheidung über eine Impfpflicht beim Bundestag liegt.

Die entsprechenden Anträge für die Bundestagsabstimmung sollen laut Scholz vor Ende des Jahres eingebracht werden. «Ich gehe davon aus, dass das noch dieses Jahr losgeht», sagte der SPD-Politiker. Er betonte, dass es sich um eine «Gewissensfrage» für die einzelnen Angeordneten handele.

Die von Union und Grünen geführten Länder forderten den Bund auf, die «Vorbereitungsarbeiten zur Einführung einer allgemeinen Impflicht zügig einzuleiten».

In der Videokonferenz berieten die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten mit Scholz und der geschäftsführenden Kanzlerin Angela Merkel (CDU) über die aktuelle Corona-Lage. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht zentrale Entscheidungen zu Lockdown-Maßnahmen vom Frühjahr bekannt gegeben. Demnach sind die Maßnahmen der sogenannten Corona-Notbremse des Bundes aus der dritten Pandemie-Welle verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Bund und Länder nehmen sich nun zudem vor, bis Weihnachten bis zu 30 Millionen Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen möglich zu machen. Dafür soll der Kreis derjenigen deutlich ausgeweitet werden, die impfen dürfen, etwa auf Apotheker.

Ein neuer Bund-Länder-Krisenstab im Bundeskanzleramt soll die Koordinierung der Impfkampagne, der Impfstofflieferung und -verteilung übernehmen. Scholz stellte in der Videokonferenz Generalmajor Carsten Breuer als Leiter des geplanten Krisenstabs vor.

Söder: Die Richtung stimmt - Lob für Scholz

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sieht den Kampf gegen Corona nach dem Bund-Länder-Gespräch auf dem richtigen Weg. «Man kann sagen: Die Richtung stimmt», sagte Söder anschließend in München. Die Linie, auf die man sich verständigt habe, das sei «auf jeden Fall so was wie ein Corona-Paket und ein Stück weit auch eine Notbremse». Das Ganze müsse jetzt aber noch finalisiert und beschlossen werden.

Söder dankte dabei ausdrücklich dem voraussichtlich neuen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD): «Es ist besser gelaufen, als ich gedacht habe. Es ist eine Menge vorangekommen. Und ich sage das jetzt auch so persönlich: Daran hat auch heute Olaf Scholz seinen Anteil.»

Urteil des Bundesverfassungsgerichts am heutigen Morgen

Am Morgen vor der Bund-Länder-Schaltkonferenz fiel ein wichtiges Urteil zur sogenannten Corona-Notbremse durch das Bundesverfassungsgericht. Der Bund durfte in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr über die Corona-Notbremse Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhängen. Die Maßnahmen hätten in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingegriffen, seien aber «in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie» mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag mit. In einem zweiten Verfahren wiesen die Richterinnen und Richter Klagen von Eltern und Schülern gegen die damals angeordneten Schulschließungen ab. Gleichzeitig erkannten sie erstmals ein «Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung» an. (Az. 1 BvR 781/21 u.a.)

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Mit den beiden Entscheidungen des Ersten Senats unter Gerichtspräsident Stephan Harbarth bekommt die Politik auch Hinweise für ihren Handlungsspielraum in der aktuellen vierten Welle. Die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihr designierter Nachfolger Olaf Scholz (SPD) schalten sich heute mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder zusammen, um im Lichte der Karlsruher Beschlüsse über die Krise zu beraten.

Notbremse im Infektionsschutzgesetz

Die Notbremse im Infektionsschutzgesetz (Paragraf 28b) war zeitlich befristet und Ende Juni außer Kraft getreten. Der Bund wollte damit sicherstellen, dass überall im Land dieselben Maßnahmen greifen, sobald sich die Corona-Lage in einer Region zuspitzt. Sie musste seit dem 24. April automatisch gezogen werden, wenn die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mehrere Tage lang die 100 überschritt. Der Wert gibt an, wie viele Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner es binnen einer Woche gibt.

Vorgesehen war dann unter vielem anderem, dass nachts zwischen 22.00 und 5.00 Uhr niemand mehr draußen sein durfte. Nur Sport allein war bis 24 Uhr erlaubt. Außerdem gab es verschiedene Ausnahmen, zum Beispiel in medizinischen Notfällen, wegen des Berufs oder «zur Versorgung von Tieren». Menschen aus einem Haushalt durften sich nur mit einer anderen Person und deren Kindern bis 14 Jahre treffen.

Schulen war vorgegeben, ab dem Schwellenwert 100 auf Wechselunterricht umzustellen, ein Teil der Schüler musste also zu Hause bleiben. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 war Präsenzunterricht ganz untersagt. Auch hier gab es Ausnahmen.

Die Einführung der Notbremse hatte eine Klagewelle in Karlsruhe ausgelöst. Weil die Maßnahmen direkt per Bundesgesetz vorgeschrieben wurden, war der Umweg über die Verwaltungsgerichte nun nicht mehr nötig. Bis zur zweiten Augusthälfte waren beim Verfassungsgericht mehr als 300 Verfassungsbeschwerden und Eilanträge eingegangen - teilweise gemeinschaftlich eingereicht, so dass es mehr als 8500 Klägerinnen und Kläger gab, wie das Gericht damals mitteilte.

Im frisch überarbeiteten Gesetz der künftigen Ampel-Koalitionäre sieht der Paragraf anders aus und enthält nun zum Beispiel die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Aus mehreren Ländern gab es zuletzt aber Forderungen nach einer Neuauflage der «Bundes-Notbremse».

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