Kommission zur Wahlrechtsreform übergibt Abschlussbericht an Bas

Fünf statt vier Jahre bis zur nächsten Bundestagswahl. Das ist eine zentrale Empfehlung der Wahlrechtskommission des Bundestages, die ihren Abschlussbericht am Freitag Parlamentspräsidentin Bärbel Bas (SPD) übergab.
Fünf statt vier Jahre bis zur nächsten Bundestagswahl. Das ist eine zentrale Empfehlung der Wahlrechtskommission des Bundestages, die ihren Abschlussbericht am Freitag Parlamentspräsidentin Bärbel Bas (SPD) übergab.

Fünf statt vier Jahre bis zur nächsten Bundestagswahl. Das ist eine zentrale Empfehlung der Wahlrechtskommission des Bundestages, die ihren Abschlussbericht am Freitag Parlamentspräsidentin Bärbel Bas (SPD) übergab. Mehrheitlich schlägt die Kommission auch vor, das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre zu senken. Doch ob es eine Mehrheit für die dazu nötige Grundgesetzänderung gibt, ist offen.

Die "Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit" war im März vergangenen Jahres vom Bundestag eingesetzt worden. Ihr gehörten 13 Abgeordnete aus allen Fraktionen sowie ebenso viele Sachverständige an. Bundestagspräsidentin Bas sprach von einem "wichtigen Bericht" und dankte den Kommissionsmitgliedern bei der Übergabe für die Arbeit an dem "schwierigen Thema".

Bei der Dauer der Wahlperiode sprach sich nur die AfD gegen die Verlängerung auf fünf Jahre aus. Vertreter der anderen Parteien argumentieren hingegen, dass das Parlament damit besser ohne den Druck bald wieder bevorstehender Wahlen arbeiten könne.

Beim Wahlalter waren die Vertreter von CDU und CSU in der Kommission gegen eine Absenkung auf 16 Jahre. Die AfD will das Thema ohne Vorfestlegung diskutieren, aber eher am Wahlalter mit 18 Jahren festzuhalten.

Für eine Absenkung des Wahlalters wäre wie bei der Verlängerung der Legislaturperiode eine Grundgesetzänderung nötig. Diese erfordert eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag. Dies wären mindestens 491 Abgeordnete.

Beim Wahlalter scheint diese unwahrscheinlich. SPD, Grüne, FDP und Linke kommen zusammen nur auf 455 Abgeordnete. Neben dem Bundestag muss auch der Bundesrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit Grundgesetzänderungen zustimmen.

Uneins war die Kommission in der Frage, wie der Anteil von Frauen im Bundestag erhöht werden soll. SPD, die Grünen und die Linkspartei halten ein Paritätsgesetz für verfassungsrechtlich geboten. Dabei würden die Wahllisten der Parteien abwechselnd mit Frauen und Männern besetzt. Union, FDP und AfD lehnen Quotenvorgaben dagegen ab.

Die Kommission empfiehlt darüber hinaus, die Teilnahme von im Ausland lebenden Deutschen zu erleichtern. Ebenfalls mehrheitlich tritt die Kommission für die Einführung elektronischer Abstimmungen im Bundestag ein. Die Voten sollen aber weiter ausschließlich im Plenarsaal stattfinden und nicht zu Abstimmungsblöcken gebündelt werden.

Das gleichfalls von der Kommission bearbeitete Thema einer Verkleinerung des Bundestags hat sich inzwischen erledigt. Im März verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Koalition eine Wahlrechtsreform, welche die Größe des Parlaments auf 630 Abgeordnete festschreibt. Der Bundesrat stimmte am Freitag zu. CSU und Linkspartei wollen allerdings vor das Bundesverfassungsgericht ziehen; sie fürchten durch die Reform schwerwiegende Nachteile.

mt/cha