Keine neuen Ermittlungen zu Feuertod von Asylbewerber Oury Jalloh

Polizei und Staatsanwaltschaft müssen keine neuen Ermittlungen zum Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle aufnehmen. Mit einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss wies das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Beschwerde des Bruders von Jalloh ab. Dessen Anspruch auf effektive Strafverfolgung sei nicht verletzt. (Az: 2 BvR 378/20)

Jalloh war am 7. Januar 2005 verbrannt in einer Zelle des Polizeireviers Dessau in Sachsen-Anhalt gefunden worden. Er lag dort an Händen und Füßen gefesselt auf einer Matratze. Das Landgericht Magdeburg verurteilte den damaligen Dienstleiter 2012 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe, weil er die Zelle besser hätte überwachen müssen. Der Bundesgerichtshof bestätigte 2014 das Urteil. Dabei gingen die Gerichte davon aus, dass der Asylbewerber aus Sierra Leone die Matratze selbst angezündet hatte.

Angehörige bezweifeln dies. Dennoch wurden die Ermittlungen eingestellt. Gestützt auf einen 218 Seiten umfassenden Prüfvermerk bestätigte die Generalstaatsanwaltschaft dies im Oktober 2018. Es gebe keine ausreichenden Anhaltspunkte, dass Dritte an der Brandlegung beteiligt waren. Das Oberlandesgericht (OLG) des Landes Sachsen-Anhalt in Naumburg lehnte im Oktober 2019 eine Beschwerde zur Wiederaufnahme der Ermittlungen ab.

Dabei habe das OLG die Anforderungen an das Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts nicht überspannt, entschied nun das Bundesverfassungsgericht. Es habe insbesondere nicht darauf abgestellt, dass eine Brandlegung durch Jalloh selbst nicht ausgeschlossen werden könne, sondern es habe umgekehrt dargelegt, dass "vieles für eine Selbstentzündung spreche" und dass es keinen hinreichenden Tatverdacht gegen andere Menschen gebe.

Auch die Strafermittlungsbehörden hätten umfassend ermittelt, betonten die Karlsruher Richter. Die Generalstaatsanwaltschaft habe diese Ermittlungen "eingehend auf etwaige Widersprüche oder Lücken untersucht". Auch habe sie geprüft, ob sich "weitere erfolgversprechende Ermittlungsansätze ergeben könnten".

Dabei habe sie sich auch mit den von Jallohs Bruder vorgebrachten Gegenargumenten "im Einzelnen auseinandergesetzt und nachvollziehbar dargelegt, warum weitere Ermittlungen nicht aussichtsreich sind". Insbesondere habe Jallohs Bruder nicht dargelegt, welche Polizeibeamten den Brand gelegt haben sollen und mit welchen Beweismitteln dies hätte nachgewiesen werden können.

xmw/cfm