Kampf ums Überleben: DHB-Boss nimmt Politik in Pflicht

Kampf ums Überleben: DHB-Boss nimmt Politik in Pflicht

Präsident Andreas Michelmann vom Deutschen Handballbund (DHB) hat weitere finanzielle Hilfen ins Spiel gebracht, falls die Zuschauerzahlen im Sport langfristig gering bleiben sollten.

"Für den Fall, dass es tatsächlich zur Stagnation der Zuschauerzahlen oder zu einem gänzlichen Ausschluss kommt, ist die Politik in der Pflicht, ernsthaft darüber nachzudenken, das finanziell auszugleichen", sagte er bei einer virtuellen Podiumsdiskussion am Mittwoch.

Andernfalls sieht Michelmann, der auch für Bündnis der Mannschaftssportarten "Teamsport Deutschland" spricht, existenzielle Probleme auf die Vereine zukommen: "Anders ist das Überleben der Profiklubs sicher nicht möglich. Dann ist es existenzbedrohend, wenn die Politik meint: Ein Schuss war genug, und jetzt müsst ihr sehen wie ihr klarkommt."

Die Bundesregierung hatte sich im Sommer bereits auf ein 200 Millionen Euro schweres Konjunkturpaket geeinigt, von dem bis dato jedoch nur ein kleiner Bruchteil beantragt wurde.

"Werden eher Schließungen haben"

Grundsätzlich stehen bedürftigen Vereinen etwa aus Handball, Basketball oder Eishockey 800.000 Euro pro Klub zu, bislang scheiterte die Auszahlung häufig unter anderem an den komplizierten Regularien. Johannes Steiniger, CDU-Politiker und Mitglied des Sportausschusses im Bundestag, will daher an jener Stelle nachbessern und die Mittel auch 2021 zur Verfügung stellen.

"Da müssen wir nochmal nachfassen und überarbeiten, damit wir keine Insolvenzwelle erleben", sagte er.

Der SPD-Politiker und JuSo-Vorsitzende Kevin Kühnert machte dem Sport derweil wenig Hoffnung auf volle Hallen und Stadien in naher Zukunft.

"Man könnte nichts Blöderes machen als Diskussionen über höhere Zuschauerzahlen in irgendwelchen Hallen zu führen", sagte er: "Der Effekt wird ein gegenteiliger sein. Das kommt wie ein Bumerang zurück. Wir werden eher Schließung von gesellschaftlichem Leben haben."

Aktuell ist eine 20-prozentige Besucher-Auslastung von Sportstätten erlaubt, sofern es das lokale Infektionsgeschehen gestattet.