Kabinett verlängert Teil-Lockdown in Bayern - Lockerungen an Weihnachten

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Nach der Bund-Länder-Vereinbarung vom Mittwochabend hat das bayerische Kabinett die Verlängerung des Teil-Lockdowns und der strengen Kontaktbeschränkungen für den Freistaat beschlossen. Freizeit- und Kultureinrichtungen aller Art sowie die Gastronomie müssen demnach zunächst bis mindestens 20. Dezember geschlossen bleiben, wie aus der Mitteilung der Staatskanzlei vom Donnerstag hervorgeht. Veranstaltungen bleiben untersagt, touristische Übernachtungsangebote verboten.

Hinzu kommt: In Bayern müssen auch Bibliotheken und Archive (ausgenommen Hochschulbibliotheken) schließen, ebenso Volkshochschulen. Für den Handel gibt es zusätzliche Auflagen, was die maximale Kundenzahl angeht.

Für private Kontakte gilt künftig dieselbe Regel wie in der Bund-Länder-Vereinbarung: "Private Zusammenkünfte" werden auf den eigenen und einen weiteren Haushalt begrenzt, jedoch in jedem Fall auf maximal fünf Personen, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen. Bislang gilt in Bayern eine Beschränkung auf zwei Haushalte mit maximal zehn Personen, aber inklusive Kinder.

Dafür aber sollen Familien und enge Freunde wenigstens zusammen Weihnachten feiern können. Vom 23. Dezember an bis "längstens" 1. Januar sollen Treffen "im engsten Familien- und Freundeskreis" möglich sein, bis maximal zehn Personen insgesamt, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.