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Wie und wann könnte Harvey Weinstein ins Gefängnis kommen?

Dem ehemaligen Star-Produzent Harvey Weinstein werden vielfache sexuelle Vergehen vorgeworfen. Wie und wann er ins Gefängnis gehen könnte, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.

Wegen Missbrauchs-, Belästigungs- und Vergewaltigungsvorwürfen wird in mehreren Städten weltweit gegen den ehemaligen Star-Produzenten Harvey Weinstein (65, "Paddington") ermittelt. Doch während viele der Anschuldigungen höchst kriminell sind, hängt eine Gefängnisstrafe im Falle eines Schuldspruchs von den Gesetzen und dem Strafverfolgungseifer der entsprechenden Städte ab, in denen die vermeintlichen Fälle stattgefunden haben.

Dutzende Frauen haben seit Oktober von schlimmen Erlebnissen mit dem einstigen Filmmogul berichtet. Viele Fälle sind jedoch verjährt. Dafür müsste er also nicht ins Gefängnis. Das gelte zum Beispiel für die Vorfälle, die am Rande des Filmfestes in Cannes 2004 passiert sein sollen, heißt es von den französischen Behörden.

Damit blieben laut "The Hollywood Reporter" die Fälle aus Los Angeles (Kalifornien), Park City (Utah), New York City und London (Großbritannien). Was droht ihm wo?

Los Angeles, Kalifornien

Kalifornien hat die Verjährungsfrist für Vergewaltigung in diesem Jahr gelöscht. Das betrifft aber nur Verbrechen, die nach dem 1. Januar 2017 begangen wurden. Bevor das Gesetz gekippt wurde, lag die Verjährungsfrist bei zehn Jahren. Einige Anschuldigungen gegen Weinstein, darunter die der Schauspielerin Dominique Huett, würden darunterfallen. Seit 9. November ermittelt eine Spezialeinheit erfahrener Staatsanwälte.

Park City, Utah

Auch Rose McGowans (44, "Charmed - Zauberhaufte Hexen") Behauptung, Weinstein habe sie 1997 vergewaltigt, könnte Folgen haben. Die Verjährungsfrist im US-Bundesstaat Utah wird nicht nach Kalenderjahr berechnet: Sie läuft nur ab, solange der Beschuldigte innerhalb der Staatsgrenzen ist. Da Weinstein jedes Jahr nur ein paar Wochen lang während des Sundance Film Festivals in Park City war, könnte die Schauspielerin ihre Anschuldigungen noch geltend machen.

London, Großbritannien

Obwohl es verboten ist, einen Verdächtigen öffentlich beim Namen zu nennen, bis der Strafantrag gestellt ist, wird allgemein angenommen, dass auch Scotland Yard in London ermittelt. Die Untersuchungen sollen seit Oktober unter dem Decknamen "Operation Kaguyak" laufen. In der britischen Metropole geht es um die Vorwürfe von acht Frauen, die bis in die 1980er Jahre zurückreichen. Generell gibt es in England im Strafrecht keine Verjährung. Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche verjähren allerdings nach drei Jahren.

New York City

Polizei und Staatsanwaltschaft in New York äußerten sich bisher am deutlichsten zu ihren Untersuchungen. Am 3. November nannten sie die Vergewaltigungsvorwürfe von Schauspielerin Paz de la Huerta (33) - Weinstein soll sie 2010 zweimal missbraucht haben - "glaubhaft". Um einen Verdächtigen aber in einem anderen Bundesstaat verhaften zu können - Weinstein begab sich im Oktober nach Phoenix (Arizona) in Therapie - bräuchten die Behörden einen Gerichtsbeschluss und dafür bräuchten sie Beweise.

Foto(s): Keith Mayhew/Landmark Media/ImageCollect