Iran weist zwei deutsche Diplomaten aus

Als Vergeltung für die Ausweisung von zwei iranischen Diplomaten aus Deutschland hat Teheran am Mittwoch zwei deutsche Diplomaten des Landes verwiesen. Das Außenministerium in Teheran teilte mit, die beiden Diplomaten würden wegen der "Einmischung der deutschen Regierung in innere und juristische Angelegenheiten" des Iran zu unerwünschten Personen erklärt. Hintergrund ist die Ausweisung von zwei iranischen Diplomaten aus Deutschland wegen des Todesurteils im Iran gegen den Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd vor einer Woche.

Das Auswärtige Amt in Berlin kritisierte die Ausweisungen der deutschen Diplomaten aus dem Iran als "willkürlich und ungerechtfertigt". Ein Sprecher des Ministeriums erklärte in Berlin, der Schritt sei zu zwar erwarten gewesen, "er ist jedoch aus Sicht der Bundesregierung in keinster Weise gerechtfertigt". Die Bundesregierung habe dagegen mit ihrer Ausweisungsentscheidung "in angemessener Weise auf das Todesurteil und die massive Verletzung der Rechte des deutschen Staatsangehörigen Jamshid Sharmahd reagiert".

Die deutschen Botschaftsangehörigen, die jetzt vom Iran des Landes verwiesen werden, seien "mit Offenheit, Interesse und großem Engagement vor Ort im Einsatz" gewesen, erklärte der Sprecher weiter. "Ihre Ausweisung ist willkürlich und ungerechtfertigt, sie haben sich nichts zu Schulden kommen lassen."

Das Auswärtige Amt in Berlin hatte vor einer Woche zwei iranische Botschaftsangehörige wegen des im Iran verhängten Todesurteils gegen den Deutsch-Iraner Sharmahd zu unerwünschten Personen erklärt. Sie wurden "mit kurzer Frist aufgefordert", Deutschland zu verlassen, wie Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) am Mittwoch vergangener Woche mitgeteilt hatte. Sie hatte zudem den Geschäftsträger der iranischen Botschaft einbestellen lassen. Baerbock sprach von einem "absolut inakzeptablen" Urteil.

Die iranische Justiz hatte den 67-jährigen Exil-Oppositionellen Sharmahd wegen Terrorvorwürfen zum Tode verurteilt. Die iranische Justiz wirft Sharmahd insbesondere vor, an einem Anschlag auf eine Moschee in der südiranischen Stadt Schiras im April 2008 beteiligt gewesen zu sein, bei dem 14 Menschen getötet wurden. Zudem beschuldigt sie ihn, Kontakte zu "FBI- und CIA-Offizieren" hergestellt und "versucht zu haben, mit Agenten des israelischen Mossad in Kontakt zu treten".

Die Familie und Unterstützer von Sharmahd hatten die Bundesregierung eindringlich gebeten, sich für den 67-Jährigen einzusetzen und "sein Leben zu retten".

Das Todesurteil gegen Sharmahd war einen Tag nach der Verkündung neuer Sanktionen der Europäischen Union (EU) gegen den Iran verkündet worden. Die EU-Sanktionen sind eine Reaktion auf die Unterdrückung von Demonstrationen im Iran, die seit dem Tod der jungen Kurdin Mahsa Amini am 16. September landesweit stattfinden. Die junge Frau war wegen eines angeblich nicht ordnungsgemäß getragenen islamischen Kopftuchs in Teheran festgenommen und im Polizeigewahrsam nach Angaben von Aktivisten so schwer misshandelt worden, dass sie später im Krankenhaus starb.

Insgesamt hält der Iran mindestens 17 westliche Staatsbürger fest. Die meisten von ihnen haben die doppelte Staatsangehörigkeit, die von Teheran jedoch nicht anerkannt wird. Menschenrechtsgruppen sagen, die Festgenommenen seien Teil einer iranischen Geisel-Politik, mit der ausländische Regierungen zu Zugeständnissen gezwungen werden sollen.

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