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Horror-Trailer vor Kinderfilm „Peter Hase“ in Australien: Deutscher Kinobetreiber klärt auf

Kinder, die sich in einem australischen Kino den Film „Peter Hase“ ansehen wollten, bekamen stattdessen einen Horrorfilm-Trailer gezeigt. (Bild: Sony Pictures Entertainment Deutschland GmbH)
Kinder, die sich in einem australischen Kino den Film „Peter Hase“ ansehen wollten, bekamen stattdessen einen Horrorfilm-Trailer gezeigt. (Bild: Sony Pictures Entertainment Deutschland GmbH)

Böse Überraschung während einer Kinderfilmvorführung in Australien: Eltern, die sich mit ihren Kindern den Familienfilm „Peter Hase“ – deutsche FSK 0 – ansehen wollten, wurden auf einmal mit einer gruseligen Horrorfilm-Werbung konfrontiert. Ein deutscher Kinobetreiber erklärt, wie es dazu kommen konnte und wie die Regeln hierzulande sind.

Neben dem Hauptfilm und dem Popcorn ist die Vorschau auf neue Kinofilme das Schönste beim Kinobesuch. In einem australischen Kinosaal voller Kinder ging die Vorführung des Beatrix-Potter-Klassikers „Peter Hase“ gehörig daneben, der Ausflug der Eltern und Kinder endete in Angst und Schrecken, als vor dem Hauptfilm plötzlich auf der Kinoleinwand ein Trailer für den Horrorfilm „Hereditary – Das Vermächtnis“ gezeigt wurde.

Der Film mit Schauspielerin Toni Collette („About a Boy“) handelt von einer Familie, die sich mit einem gruseligen Familiengeheimnis auseinandersetzen muss und schon der Trailer hat es in sich – Blut, Gewalt, ein Mensch steht in Flammen. Der Film wird von der Presse als einer der gruseligsten Horrorfilme des Jahres gehandelt. In den USA erhielt der Film die Altersempfehlung „R – Restricted“ (dt.: eingeschränkt), das bedeutet, dass der Film intensive Darstellungen von Sexualität, Gewalt oder Drogenkonsum enthalten kann und unter 17-Jährige nur in Begleitung eines Erwachsenen in die Vorstellung dürfen.

„Eltern schrien den Filmvorführer an, den Film zu stoppen, hielten ihren Kindern die Augen und Ohren zu“, erzählte eine betroffene Mutter gegenüber der australischen Zeitung „The Sydney Morning Herald“. Während des Vorfalls sollen mindestens 40 Kinder anwesend gewesen sein. „Einige gingen raus, um einen Mitarbeiter zu holen, aber sie war geschockt und wusste nicht wirklich, was sie tun sollte.“ Andere Eltern sollen auch mit ihren Kindern aus dem Kino geflohen sein, hieß es beim „Herald“ weiter. Erst ein weiterer Mitarbeiter sorgte dafür, dass der Trailer gestoppt wurde. Er entschuldigte sich bei den Gästen und bot den Eltern Kinogutscheine als Wiedergutmachung an.

Ein Sprecher des australischen Kinobetreibers „Event Hospitality & Entertainment Limited“ erklärte der Zeitung nach dem Vorfall, dass man sich des Problems bewusst sei, es werde „intern untersucht, um sicherzustellen, dass solche Situationen nicht wieder auftreten.“

Für Kim Ludolf Koch, seit 2002 Geschäftsführer des Kinogruppe „Cineplex“, ist klar, wie es dazu kommen konnte: „Der Fall in Australien muss durch menschliches Versagen verursacht worden sein“, erklärte er gegenüber Yahoo. So ein Vorfall dürfte laut Koch hierzulande, rein technisch gesehen, nicht passieren. „Viele Kinos nutzen ein Theater-Management-System, in dem das Kinoprogramm zusammengestellt wird. Hier wird sofort erkennbar, wenn die Freigaben des Vorprogramms höher liegen als beim Hauptfilm.“ Aber nicht alle nutzen eine solche Software – und man kann die Warnungen des Systems natürlich auch übersehen. Dann könnten rein theoretisch ähnliche Pannen wie in Australien nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Koch erklärt, wie in Deutschland die sogenannte „FSK“ geregelt ist. „In Deutschland müssen sowohl die Hauptfilme als auch die Trailer der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) vorgelegt und mit einer Kennzeichnung des Alters versehen werden“, sagt der „Cineplex“-Chef im Interview weiter. „Dabei darf kein Trailer eine höhere FSK als der Hauptfilm haben, aber gleiche Freigabe heißt eben nicht auch gleichzeitig Eignung.“

Trotzdem könnten hierzulande Kinozuschauer einen Trailer für einen Film präsentiert bekommen könnten, der eigentlich ungeeignet für eine junge Zielgruppe ist. Ein Beispiel: Der Horrorfilm „Es“ ist in Deutschland ab 16 Jahre zugelassen. Ein Trailer des Films kann unter Umständen eine niedrigere FSK besitzen und somit auch in Vorstellungen gezeigt werden, deren Hauptfilm ab 12 Jahren freigegeben ist. Und hier könnte es zu Problemen kommen, denn: Filme ab 12 Jahren können auch von einem jüngeren Publikum gesehen werden, wenn die Kinder in Begleitung ihrer Eltern kommen. Hier tragen daher auch die Eltern eine gewisse Verantwortung. Deutlich wird dies bei einem Film wie Star Wars, der eine FSK ab 12 hat, aber gerne von einem deutlich jüngeren Publikum gesehen wird.

„Dabei kann es dann zum Beispiel passieren, dass vor dem Hauptfilm ein gemäßigter Trailer des Horrorfilms ‚Es’ gezeigt wird“, erklärt Koch weiter. Sprich, er wurde so geschnitten, dass er für Kinder ab 12 zumutbar ist. „Gerade in Kinofilmen und Trailern ab 12 Jahren kann auch schon mal geflucht werden und nackte Haut auf der Leinwand erscheinen“, so Koch. „Das wäre dann für jüngere Zuschauer, die sich den Hauptfilm mit den Eltern ansehen dürfen, schon ungeeignet.“

Koch ist überzeugt: „Jeder Kinobetreiber hat hier die Verantwortung, gerade bei einer Nachmittagsvorstellung, nicht nur auf die Freigaben, sondern auch auf die inhaltliche Eignung des gezeigten Vorprogramms zu achten“. Dann würden ähnliche Vorfälle mit jüngerem Publikum wie in Australien auch nicht passieren.

Auch in der Schweiz kam es 2017 schon zu einem ähnlichen Fauxpas wie in Australien. Im Herbst wurde vor der Vorführung des kindgerechten Film „The LEGO Ninjago Movie“ (FSK 6) der Trailer zum gruseligen Jo-Nesbø-Thriller „Schneemann“ (FSK 16), mit Schauspieler Michael Fassbender in der Hauptrolle, gezeigt. Zusätzlich wurde in der Schweizer Stadt Basel in 21 Kinos vor Kinderfilmen immer wieder ein Pille-Danach-Werbespot gezeigt, der mit dem Satz „Gummi geplatzt?“ beginnt. Definitiv ein ähnlich heikles Thema für den jungen Nachwuchs.