Grundsatzurteil: Wer seine Niere spendet, muss besser informiert werden

Ralf Zietz hat seiner Frau vor neun Jahren eine Niere gespendet. Sie war auf Dialyse angewiesen. Er wollte helfen. Danach erkrankte er jedoch am Erschöpfungssyndrom und ist nur noch sehr beschränkt arbeitsfähig. Er gilt inzwischen als schwerbehindert. Seiner Frau ging es dank der erhaltenen Niere zunächst besser. Jedoch war ihr Immunsystem geschwächt, so dass ihr nach einem unfallbedingten Knieschaden ein Bein amputiert werden musste. Inzwischen sagen beide: Wenn wir die Folgen gekannt hätten, hätten wir uns nicht auf die Organspende eingelassen. Zwischenzeitlich sah Zietz das noch anders. Als es ihm schon schlecht ging, seiner Frau aber noch besser, schrieb er in einer E-Mail an die behandelnden Ärzte: „Wahrscheinlich“ hätte er der Organspende auch dann zugestimmt, wenn er über die möglichen Folgen richtig aufgeklärt worden wäre. Diese Aussage zeige die „emotionale Ausnahmesituation“, in die sich ein Lebendspender bringe, sagt Zietz heute. Nun hat der Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil für Lebend-Organspender gefällt. Sie sind künftig besser vor ärztlichen Aufklärungsfehlern geschützt und können auch dann Schadensersatz bekommen, wenn sie wohl auf jeden Fall ein Organ gespendet hätten. So werde das Vertrauen in die Transplantationsmedizin gestärkt. Klage abgelehnt: Er hätte sowieso gespendet In der politischen Diskussion geht es meist um die Organentnahme bei Toten. Im Jahr 2017 wurde bei rund 800 Gestorbenen etwa 2800 Organe entnommen und transplantiert. Weil Spenderorgane aber knapp sind und Betroffene oft jahrelang auf der Warteliste schmoren müssen, gibt es daneben auch die Möglichkeit der Lebend-Spende. Im Jahr 2017 wurden rund 600 Organe lebenden Menschen entnommen und einem anderen eingepflanzt. Dabei handelte...Lesen Sie den ganzen Artikel bei berliner-zeitung