Was Google-Anleger zum Rechtsstreit mit der EU-Kommission wissen müssen

VW: Jetzt kommt es knüppeldick

Satte 2,42 Milliarden Dollar beträgt die Strafzahlung, welche die EU-Kommission dem Suchmaschinen-Konzern Google aufdrückte. Eine Strafe, die bereits im vergangenen zweiten Quartal bilanziert wurde und die die Google-Anleger verschreckte. Die Aktie gab seit dem Quartalsbericht vom 24.Juli um sieben Prozent nach. DER AKTIONÄR fasst zusammen.

Die Bedenken der EU-Kommission im Überblick:

  • Google zeigt die Ergebnisse der eigenen spezialisierten Suche (wie nach Hotels, Restaurants, Flüge) vor den Angeboten anderer Metasuchmaschinen.

  • Google nutzt Inhalte wie zum Beispiel Nutzerbewertungen von anderen Suchmaschinen beziehungsweise von Vergleichsportalen und bindet sie in das eigene Ergebnis ein – ohne dass dies von den jeweiligen Wettbewerbern erlaubt wurde.

  • Google vereinbart mit den Publishern Exklusivverträge, die de facto dazu verpflichten, nur auf Google als Werbepartner zurückzugreifen.

  • Google erlaubt auf seiner AdWords-Plattform keine Tools, die einen einfachen Wechsel einer Werbekampagne zu einem anderen Werbe-Dienstleister ermöglichen.

Was die Entscheidung für Google bedeutet:

Neben der Milliardenstrafe verdonnerte die EU-Kommission Google dazu, dass der Konzern bis Ende September die Shopping-Suche überarbeiten müsse. Die Änderungen müssen in allen europäischen Ländern, in denen Google die spezialisierte Suche anbietet, vorgenommen werden.

Entsprechende Änderungsvorschläge hat Google jetzt bei der Kommission eingereicht. Aber aufgepasst: Sollten die Vorschläge des Internet-Konzerns die Erwartungen der Wettbewerbshüter nicht innerhalb der Frist zufriedenstellen, drohen für jeden weiteren Tag zusätzliche Strafen von bis zu fünf Prozent des täglichen Umsatzes.

Hier ist anzumerken, dass Google vor der Strafzahlung bereits dreimal versucht hatte entsprechende Änderungsvorschläge zur Schlichtung des Wettbewerbsverfahrens einzureichen. Dies geht aus einem Memo der Kommission hervor. Nach Meinung der EU waren allesamt unzureichend.

Google wirft dagegen der EU-Kommission vor, dass nicht in Betracht gezogen werde, dass viele Internet-Nutzer ihre Warensuche bei Amazon starten würden. Auch wenn Google gegen die Entscheidung der Wettbewerbskommission in Berufung geht, muss der Konzern die Anweisungen der EU bis September erfüllen. Die einzige Möglichkeit, wie diese Frist ausgesetzt werden kann, ist durch eine einstweilige Verfügung. Die Zulassungsvoraussetzungen hierfür sind jedoch sehr hoch angesetzt.

Höheres Risiko – unverändertes Potential

Wie der Streit mit der EU-Kommission ausgeht, ist kaum vorherzusagen. Ohne Zweifel setzt das Verfahren jedoch den Aktienkurs unter Druck – das Risiko einer Google-Anlage ist höher geworden. Dennoch rät DER AKTIONÄR den Anlegern angesichts des wachstumsstarken zweiten Quartals die Gewinne vorerst laufen zu lassen. Google verfügt dank des expandierenden Kerngeschäfts, der positiven Aussichten im Bereich des autonomen Fahrens und der Wirkstoffforschung zur Bekämpfung altersbedingter Krankheiten langfristiges Potential.

Das Kursziel bleibt unverändert bei 900,00 Euro.