Gericht: Land muss Fleischindustrie keine Lohn-Entschädigung zahlen

MÜNSTER (dpa-AFX) -Das Land Nordrhein-Westfalen hat nach einem Urteil Forderungen auf Entschädigung für Lohnzahlungen in der Corona-Pandemie zu Recht abgewiesen. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht am Freitag entschieden und damit überraschend Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Minden und Münster in Berufungsverfahren geändert. Mehrere Subunternehmer der großen Fleischbetriebe von Tönnies (Rheda-Wiedenbrück) und Westfleisch (Münster) hatten die Entschädigungen beantragt, nachdem ihre Mitarbeiter auf Anweisung der Behörden im Frühjahr 2020 in Quarantäne mussten. Die Ablehnung durch das Land hatte eine Klagewelle mit über 7000 Fällen ausgelöst. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das Gericht die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu (Az.: 18 A 563/22 und 18 A 1460/22).

Eine Erstattung gezahlter Verdienstausfallentschädigung komme nur in Betracht, wenn die Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Zahlung des Arbeitslohnes durch den Arbeitgeber haben, befand der 18. Senat in der Urteilsbegründung. Dieser Anspruch besteht aber nach Überzeugung des Gerichts in den am Freitag verhandelten Musterverfahren. Entscheidend sei die Frage aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, ob der Arbeitnehmer für einen verhältnismäßig kurzen Zeitraum ohne sein Verschulden nicht arbeiten könne. In den beiden verhandelten Fällen lagen die Ausfallzeiten deutlich unter sechs Wochen und die Arbeitsverhältnisse waren unbefristet und ungekündigt.

Das OVG knüpfte in seiner Entscheidung an ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 1978 an, bei dem es um die 6-Wochen-Frist für Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall ging.