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Generalstaatsanwalt prüft AfD-Chatgruppe

München (dpa) - Die Generalstaatsanwaltschaft München prüft radikale Äußerungen in einer Telegram-Chatgruppe der AfD.

Übernommen wird das von der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft, wie ein Sprecher der Ermittlungsbehörde auf Anfrage mitteilt.

Am Mittwoch war durch einen Bericht des Bayerischen Rundfunks bekannt geworden, dass Teilnehmer der «Alternativen Nachrichtengruppe Bayern» unter anderem über gewalttätige Proteste und einen Bürgerkrieg in Deutschland diskutiert hatten.

Eine Prüfung durch eine Staatsanwaltschaft ist nicht gleichbedeutend mit einem Ermittlungsverfahren. Zunächst wird überprüft, ob eine Straftat vorliegen könnte. Ein Administrator der Gruppe ist der Landesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Stephan Protschka. Dieser hatte erklärt: «Es gab keine Diskussionsbeiträge, bei denen zu Umsturz und/oder Gewalt aufgerufen wurde.»

Was der Verfassungsschutz beobachtet

Der bayerische Verfassungsschutz beobachtet bislang nicht den AfD-Landesverband als solchen, sondern die Jugendorganisation JA, den ehemaligen «Flügel» - das Sammelbecken der völkischen Strömung in der AfD - sowie einzelne als rechtsextrem geltende Parteimitglieder. Das teilte ein Sprecher der Behörde mit. Ob und was der Verfassungsschutz in Sachen Chatgruppe unternimmt, ließ die Behörde offen, betonte jedoch: «Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz geht jederzeit und eigeninitiativ auf Grundlage seines gesetzlichen Auftrags ihm bekanntwerdenden Hinweisen auf extremistische und sicherheitsgefährdende Bestrebungen nach.»

Nach Bekanntwerden der Chats mit teilweise radikalen Äußerungen von AfD-Politikern hat nun Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) den Verfassungsschutz zum Handeln aufgefordert. «Ich finde, jetzt ist wirklich der Anlass, dass der Verfassungsschutz grundlegend die Beobachtung übernimmt und eingeschaltet wird und prüft, was zu tun ist», sagte Söder am Donnerstag in München.

Diese würden gründlich geprüft - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen werde die nachrichtendienstliche Beobachtung von Einzelpersonen und Personenzusammenschlüssen aufgenommen. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte am Mittwoch gesagt, dass sich die Frage nach Beobachtung einzelner Abgeordneter und der Partei als Ganzes stelle.

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