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Geldabheben darf weiter teuer bleiben

Für Verbraucher ist es ein Ärgernis: Wer mit seiner „Girocard“ Geld an den Automaten fremder Banken abheben will, muss teils üppige Gebühren zahlen. Das Bundeskartellamt hat die Praxis der deutschen Kreditinstitute und Sparkassen unter die Lupe genommen – und die Untersuchung nun ergebnislos eingestellt. „Für die meisten Verbraucher ist es heute möglich, hohe Gebühren beim Geldabheben zu vermeiden“, erklärte der Präsident der Behörde, Andreas Mundt.

Er verwies darauf, dass Kunden nicht nur die Geldautomaten der eigenen Bank nutzen können, sondern dass viele Banken auch Teil eines Geldautomaten-Verbundes sind, der es Kunden erlaubt, auch bei Partnerbanken kostenlos Geld abzuheben. Auch durch die Abhebemöglichkeiten in Supermärkten oder bei Tankstellen hat sich aus seiner Sicht die Abhängigkeit der Kunden von Geldautomaten fremder Banken reduziert.

Anlass der Untersuchung waren die teils exorbitanten Gebühren gewesen, die sich Banken vor einigen Jahren noch untereinander in Rechnung stellten, wenn Kunden fremde Automaten nutzen – ohne dass Kunden davon wussten. Daraufhin stellten die Kreditinstitute die Praxis um und weisen seither aus, wie viel der Service kostet. Zunächst zeigten zumindest die Privatbanken guten Willen und erlegten sich selbst eine Obergrenze von 1,95 Euro auf. Sparkassen und Volksbanken haben sich daran nie gehalten. „Seitdem scheren immer mehr private Banken aus und bitten fremde Kunden wieder stärker zur Kasse“, heißt es in einer Analyse der Stiftung Warentest von November.

Heute verlangen Banken von fremden Kunden fürs Geldabheben überwiegend zwischen drei und fünf Euro, heißt es im ausführlicheren Fallbericht des Bundeskartellamts. „Bei der Nutzung von Geldautomaten spezialisierter Anbieter werden je nach Standort des Geldautomaten teilweise auch deutlich höhere Entgelte verlangt“, so der Fallbericht.

Einen kompletten Freibrief für Preisexzesse will das Bundeskartellamt den Banken aber dann doch nicht geben. Die Behörde werden den Markt weiter beobachten. „Dabei behalten wir uns vor, in Einzelfällen, bei besonders hohen Fremdabhebegebühren an Geldautomaten, für die es weit und breit keine Alternative gibt, Preismissbrauchsverfahren einzuleiten“, warnt Mundt die Branche.

Eine generelle Obergrenze hält seine Behörde dennoch „weder für erforderlich noch für zielführend“. Die Gründe dafür werden im Fallbericht aufgelistet. Zum einen könnte eine pauschale Höchstgebühr nicht nach den unterschiedlichen Kosten differenzieren, die für den Betrieb für Geldautomaten anfällt. Das Kartellamt sieht außerdem das Risiko, dass Höchstgrenzen „Anreize für Investitionen in die Geldautomateninfrastruktur schwächt“.

Die Versorgung mit Bargeld sei für den Verbraucher schon heute mitunter schwierig, „weil immer mehr Bankfilialen, Servicecenter und Geldautomaten geschlossen beziehungsweise abgebaut werden“, so die Behörde. Dieser Befund im Fallbericht widerspricht der offiziellen Aussage Mundts, dass die meisten Verbraucher heutzutage Fremdabhebungen leicht vermeiden können.

Die Motive der Banken für ihre Gebührenpolitik dürften allerdings nicht alleine die Kosten für den Betrieb der Geldautomaten sein. Die Bargeldversorgung ist ein wichtiger Service für Bankkunden. Gerade für Filialbanken mit ihrem breiten Netz an Zweigstellen und Geldautomaten ist die Versuchung groß, den Kunden von Online-Konkurrenten unter die Nase zu reiben, dass es schwierig ist, beides zu haben: ein günstiges Konto und einen breiten Gratiszugang zu Bargeld.