Fall Volkswagen – Ein Richter will die Wahrheit ans Licht bringen

Er will sie alle. Den ehemaligen Volkswagen-Chef Martin Winterkorn, den sein Aufsichtsrat schon von jeglicher Schuld in der Dieselaffäre freigesprochen hat. Franz Fehrenbach, der als langjähriger Vorstandsvorsitzender von Bosch einst einen Preis als Öko-Manager des Jahres annahm und beim Ausbruch des Skandals angeblich die Welt nicht mehr verstand.

Richter Fabian Reuschle hat auch Peter Ramsauer vorgeladen. Der CSU-Politiker ließ sich als Bundesverkehrsminister offenbar jahrelang von Volkswagen an der Nase herumführen. Und den VW-Techniker Oliver Schmidt, der in den USA für sieben Jahre hinter Gitter kam, will Reuschle für eine Aussage vor dem Landgericht Stuttgart extra über den Atlantik einfliegen lassen.

Der Aufwand hat gute Gründe. Die Aktionäre von Volkswagen erwischte die Krise des Unternehmens wie ein Blitzschlag. Am Morgen des 18. September 2015 lag die Marktkapitalisierung des VW-Konzerns bei 49,5 Milliarden Euro. Der Tag verlief ohne größere Vorkommnisse. Nach Börsenschluss aber verschickte die US-Umweltbehörde EPA eine Mitteilung. Volkswagen soll jahrelang Abgaswerte von Dieselmotoren manipuliert haben.

Am nächsten Handelstag waren die VW-Papiere noch 39,7 Milliarden Euro wert. Erst einen weiteren Tag später informierte Volkswagen seine Aktionäre. Rund elf Millionen Fahrzeuge seien von den Vorwürfen betroffen, der Konzern müsse hohe Rückstellungen bilden. Volkswagen verlor an jenem Tag weitere 5,9 Milliarden Euro an Börsenwert.

Das sind Zahlen, die Folgen haben. Die VW-Aktionäre ahnten nichts von dem schweren Umweltbetrug, der die Bilanzen des Autobauers verhagelte. Weit über 25 Milliarden Euro kostete der Skandal bereits – doch damit nicht genug. Viele Hundert Aktionäre haben auf Schadensersatz geklagt, darunter mächtige Fondsgesellschaften.

Sie fordern fast zehn Milliarden Euro nicht nur von der Volkswagen AG, sondern auch von deren Mehrheitseigentümerin in Stuttgart, der Holding Porsche SE. So landete der Fall auf dem Schreibtisch von Richter Reuschle. Und der will es genau wissen.

Die Schuld steht fest

33 Zeugen hat der Richter vorgeladen. Zwei Bundesverkehrsminister, zahlreiche Führungskräfte aus den Häusern Volkswagen und Porsche, Vertreter aus den Rechtsabteilungen und dem Stab für Öffentlichkeitsarbeit, Spezialisten für den Finanzmarkt und die Kommunikation mit der Börse. Die Beweisaufnahme soll am 13. September beginnen. Als letzter Zeuge ist Winterkorn vorgesehen.

Es werden keine leichten Wochen für Volkswagen. Ob der Konzern seine Motoren überhaupt manipulierte, will Richter Reuschle gar nicht erörtern. Das habe die Führung bei ihrem Schuldeingeständnis in den USA schließlich selbst eingeräumt, heißt es in Gerichtsunterlagen. Sie zeigen, dass Reuschle gut informiert ist.

Der Richter verfolgte die Prozesse von Volkswagen in den USA, studierte Beweisaufnahmen und Zeugenaussagen und verfügt inzwischen offenbar über eine sehr detaillierte Chronik dazu, wie Volkswagen seine Motoren manipulierte und wer im Konzern zu welchem Zeitpunkt davon wusste.

So viel Akribie ist VW nicht geheuer. Reuschle sei voreingenommen, beschwerte sich der Konzern beim Landgericht. Gleich acht Gründe sprächen gegen diesen Richter, darunter persönliche Befangenheit und das Vorhaben, den Prozess gegen Volkswagen für seine persönlichen Interessen zu missbrauchen. Reuschle wolle sich öffentlich inszenieren. Im Januar stellten die Konzernjuristen einen Befangenheitsantrag.

Sie scheiterten. „Unvernünftig“ nannte das Landgericht die Argumente von VW. Der Richter sei nicht nur unparteiisch, sondern auch sachlich bestens qualifiziert. Seine exzessive Vorbereitung auf den Prozess spreche nicht gegen, sondern für ihn.

So schreitet der Rechtsstaat voran. Und inzwischen weiß Volkswagen noch besser, wie genau sich der Richter auf diesen Fall vorbereitet hat. 48 Seiten lang ist die sogenannte Terminsverfügung, in der Reuschle darlegt, womit er die zwei Monate in Sitzungssaal 153 im Landgericht Stuttgart verbringen will.

Wann wusste wer was?

„Es geht um die schlichte Frage, ob Ingenieure und Führungskräfte Herrn Prof. Dr. Winterkorn bei anstehenden Sachentscheidungen über die Nichteinhaltung von Grenzwerten und die Aufschaltung von Manipulationssoftware informiert haben“, steht dort. Zu klären sei auch, „welche Schadensabwendungspflichten für die Beklagte gegenüber dem Kapitalmarkt bestanden“.

Der Fall sei im Grunde ganz einfach. Es ist unstrittig, dass Volkswagen jahrelang seine Dieselmotoren manipulierte. Doch wann genau wusste die Führung des Konzerns davon – und hätte deshalb die Aktionäre warnen müssen? Der Aufsichtsrat von Volkswagen behauptet, der Vorstandsvorsitzende habe von dieser Täuschung der Kunden und Behörden bis zu seinem Rücktritt am 23. September 2015 nichts geahnt.

„Die Mitglieder des Präsidiums stellen fest, dass Herr Professor Dr. Winterkorn keine Kenntnis hatte von der Manipulation von Abgaswerten“, lautete die entsprechende Mitteilung. Da Winterkorn trotzdem die Verantwortung übernahm, zollten ihm seine Aufseher „großen Respekt“.

Geld gab es obendrauf. Winterkorn hörte im September 2015 auf zu arbeiten, erhielt sein Gehalt aber weiter bis zum Auslaufen seines Vertrags Ende 2016. Auch die Pensionszusagen wurden nicht gekürzt. 28 Millionen Euro sollen sie wert sein – 3 100 Euro pro Tag. Bis zum heutigen Tag hat Volkswagen keinerlei Schadensersatzansprüche an Winterkorn gestellt – obwohl die Dieselaffäre den Konzern bereits Milliarden kostete.

Es gibt viele, die das nicht verstehen. Wie konnte es sein, dass der Vorstandsvorsitzende des größten deutschen Automobilherstellers nicht wusste, dass Millionen von Motoren gegen die Auflagen verstießen? Dass manipulierte Software programmiert worden war, um zu erkennen, ob die Fahrzeuge sich auf einem Teststand befanden, wo sie in den sauberen Fahrmodus schalteten, oder auf der Straße, wo die Software die Abgasreinigung abstellte?

Beweislast liegt bei VW

Richter Reuschle teilt diese Zweifel. Und gleich zu Beginn seiner Terminsverfügung legt er dar, dass nicht die Aktionäre das Fehlverhalten Volkswagens beweisen müssen. Die Beweislast drehe sich um, „wenn das Fehlverhalten voll im Bereich der innerbetrieblichen Organisationsstrukturen des Emittenten liegt“. Das ist die erste schlechte Nachricht für Volkswagen in diesem Prozess.

Die nächste: Reuschle bezichtigt den Konzern, gegen die „guten Sitten“ verstoßen zu haben. Er zitiert einen VW-Geschäftsbericht von 2009: „Durch die Markteinführung der Clean-Diesel-Technologie sowie des 1,6-f-TDi-Common-Rail-Motors hat Volkswagen 2009 bei den Dieselmotoren bedeutende Meilensteine erreicht.“ Der Konzern erfülle bereits heute die Euro-6-Abgasnorm, die erst 2014 in Kraft tritt. Dazu Reuschle: „Eine derartige Mitteilung im Geschäftsbericht dürfte eine arglistige Täuschung darstellen, und zugleich dürfte ihr der Charakter einer sittenwidrigen Schädigung innewohnen.“

Das Landgericht Stuttgart will nun die Details klären. Wer wusste wann von den Manipulationen, und wie erreichte dieses Wissen die VW-Führungsspitze? Die Terminsverfügung ist dabei mehr als eine Vorladung von Zeugen. Sie ist ihr Pflichtenheft.

Jedem einzelnen Zeugen teilt Richter Reuschle vorab mit, zu welchen Fragen er Antworten hören möchte. Gleich der erste etwa, ein VW-Ingenieur, soll zu einer Präsentation der Aggregateentwicklung 2007 erläutern, wie genau Martin Winterkorn damals von dem Einsatz der „Akustikfunktion“ unterrichtet wurde – dem Kern der Manipulation. Außerdem soll er vortragen, welche Warnungen damals Mitarbeiter der Bosch GmbH nach Wolfsburg schickten – Bosch war die Firma, die die Manipulationssoftware entwickelte.

Geht es nach Reuschle, läuft der Prozess wie ein Uhrwerk ab. Die VW-Ingenieure werden berichten, wie sie ihre Vorgesetzten informierten, Bosch-Chef Volkmar Denner wird erläutern, was mit einem Schreiben seines Unternehmens vom 2. Juni 2008 gemeint war, in dem eine „Haftungsfreistellung von Volkswagen in Bezug auf die Entwicklung und Verwendung eines Defeat Device“ erbeten wurde. Defeat Device ist die Abschalteinrichtung, mit der Motoren vom sauberen in den schmutzigen Fahrmodus wechseln.

Dem Aufsichtsrat von Volkswagen müssen bei der Lektüre der Terminsverfügung kalte Schauer über den Rücken jagen. Dutzendfach ist der Name Winterkorn genannt. Der Mann, dem die VW-Aufseher bei seinem Abgang 2015 nonchalant jede Kenntnis von Fehlverhalten absprachen, ist laut Gerichtsakten Jahr für Jahr mehrfach über die Details der Manipulationen unterrichtet worden.

Beweise, die dem Gericht noch nicht vorliegen, sollen die Zeugen selbst mitbringen. So ist in der Verfügung ein Vermerk über die „Nichterfüllung der US-Emissionsstandards bei Dieselfahrzeugen“ bei der VW-Tochter Audi genannt.

Das Dokument wünscht sich der Richter von dem Zeugen, der für den 8. November geladen ist: Audi-Chef Rupert Stadler. Aus der Vorladung: „Dem Zeugen wird aufgegeben, den Unterrichtungsvermerk vom 27. November 2012 an Herrn Prof. Dr. Winterkorn mit zum Termin zu bringen.“

33 Männer vorgeladen

Das Leben ist allerdings auch für Richter am Landgericht Stuttgart kein Wunschkonzert. Wird Stadler tatsächlich gegen seinen Ex-Chef Winterkorn aussagen? Audi möchte diese Frage derzeit nicht beantworten. Gerade erst hat das Unternehmen erfahren, dass die Staatsanwaltschaft München auch Stadler selbst als Beschuldigten in der Dieselaffäre führt. Angesichts „der aktuellen Ereignisse“ könne man Fragen dazu derzeit nicht beantworten, teilte ein Audi-Sprecher auf Nachfrage mit. Zeugen, die sich durch eine Aussage selbst belasten könnten, haben ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Es ist ein Recht, das in den nächsten Wochen vermutlich mehrfach in Anspruch genommen wird. Das Handelsblatt hat fast alle 33 Männer – es ist keine Frau darunter – erreicht, um sie nach ihrer Reaktion auf die Zeugenvorladung zu fragen. Die allermeisten antworteten ausweichend. „Kein Kommentar“, heißt es von den Bosch-Größen Volkmar Denner und Franz Fehrenbach. „Ihre merkwürdigen Fragen habe ich erhalten“, antwortet der ehemalige Verkehrsminister Peter Ramsauer.

Beantworten wolle er sie aber nicht, weil er von seiner Vorladung noch gar nichts wisse. „Es wirft kein gutes Licht auf die deutsche Presse, am allerwenigsten auf das Handelsblatt, dass jemand, der angeblich als Zeuge benannt wird, davon aus der Presse erfährt.“

Auch diejenigen, die ihre Gerichtspost schon erhalten haben, winden sich, so gut sie können. Porsche-Sprecher Albrecht Bamler: „Ich kenne meine Rechte und Pflichten als Zeuge und werde mich demgemäß verhalten.“ Nachfrage: Bedeutet diese Kenntnis, dass er aussagt? Bamler: „Die Frage werde ich zu gegebener Zeit dem Gericht beantworten.“

Sagt Winterkorn aus?

So will es auch Martin Winterkorn halten. „Wir überlegen“, sagt sein Anwalt auf die Frage, ob der Ex-VW-Chef als Zeuge im Sitzungssaal 153 im Landgericht Stuttgart erscheinen wird. Winterkorn ist der Mann, an dem der Richter das größte Interesse hat.

15 Beweisthemen hat Reuschle ihm in seine Vorladung geschrieben, zeitlich geordnet von 2007, als Winterkorn laut Unterlagen erstmals über die „Probleme mit der Einhaltung der Emissionsvorgaben“ informiert wurde, über die Warnung des Leiters der Dieselmotorenentwicklung 2011 vor „illegalen Praktiken“ bis hin zum November 2013, als die VW-Qualitätssicherung Winterkorn mit der „Nichterreichbarkeit der zulässigen Emissionsgrenzen“ konfrontiert haben soll.

Wagt sich Winterkorn ins Gericht? Sein Arbeitgeber hat ihn längst freigesprochen. Er selbst gab sich in der Vergangenheit in der Dieselaffäre vollkommen ahnungslos. Als Winterkorn am 19. Januar 2017 vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags befragt wurde, sagte der ehemalige VW-Chef: „Ich bin ein Mensch, der ein offenes Wort schätzt.“

In den vergangenen 35 Jahren habe er fast täglich mit VW-Mitarbeitern gesprochen. „Es ist nicht zu verstehen, warum ich nicht frühzeitig und eindeutig über die Messprobleme aufgeklärt worden bin. Auch ich selbst suche nach befriedigenden Antworten.“

Es ist eine versöhnliche Vorstellung: Martin Winterkorn und Richter Reuschle – gemeinsam auf der Suche nach der Wahrheit. Ob es so kommt, wird sich am Freitag, den 16. November zeigen. Für diesen Tag ist Winterkorn als Zeuge geladen.