Europäischer Gerichtshof beschließt: Auch Frauen über 50 haben ein Recht auf ein erfülltes Sexleben
Es ist ein Urteil, das stutzig macht: Im Prozess um einen gynäkologischen Kunstfehler vor 22 Jahren bekam eine Portugiesin nun vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg das Recht auf ein erfülltes Sexleben anerkannt.
Bei einem gynäkologischen Routine-Eingriff vor 22 Jahren wurde bei Maria Ivone Carvalho ein Nerv durchtrennt. Seitdem hatte die Portugiesin allerhand Probleme: Sie litt an Inkontinenz, hatte Schmerzen beim Sitzen und insbesondere auch beim Sex. Ihr Ehemann verließ sie, ihren Job konnte sie nicht mehr ausüben. Wegen der schwerwiegenden Folgen der Operation klagte sie gegen das Krankenhaus, 2000 wurden ihr 172.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.
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Das Krankenhaus ging in Revision, um das Schmerzensgeld zu reduzieren. Das erfolgreiche Argument: Zum Zeitpunkt der Operation, 1995, sei die Portugiesin 50 Jahre alt gewesen. In diesem Alter, so das Urteil, sei Sex nicht mehr so wichtig. Das Schmerzensgeld wurde daraufhin um 40.000 Euro reduziert. Kurios: Ähnliche Gerichtsverfahren in Portugal, die Männer über 50 betrafen, deren Potenz bei ärztlichen Kunstfehlern reduziert wurde, fielen wegen der entstandenen psychologischen Belastung deutlich höher aus.
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kippte nun das Urteil des Revisionsprozesses mit fünf zu zwei Stimmen. Damit bestätigte er das Recht auf ein erfülltes Sexualleben für Frauen über 50.
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