Kabinett beschließt niedrigere Hürden für Einbürgerung
Wer gut integriert ist, soll künftig einfacher den deutschen Pass bekommen. Das Kabinett stimmte am Mittwoch einem Gesetz von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zu, das nicht nur Anforderungen senkt, sondern auch Mehrstaatigkeit zulässt. Für die Einbürgerung gelten aber weiterhin Bedingungen zur wirtschaftlichen und demokratischen Integration.
Mit der Reform will die Bundesregierung Deutschland unter anderem für Fachkräfte attraktiver machen. Zugleich soll sie Anreize setzen, hierzulande besser Fuß zu fassen und in der Gemeinschaft anzukommen. Statt wie bislang nach acht Jahren soll man künftig bereits nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland die Staatsbürgerschaft erhalten können. Bei "besonderen Integrationsleistungen" soll das sogar schon nach drei Jahren möglich werden.
Nach dem Beschluss im Kabinett wird der Gesetzentwurf an den Bundestag weitergeleitet. Erst wenn das Parlament zustimmt, kann er in Kraft treten.
Aber wie genau läuft so eine Einbürgerung eigentlich ab? Die wichtigsten Fragen im Überblick:
Wie lasse ich mich einbürgern?
Wer deutscher Staatsbürger werden möchte, muss die Einbürgerung beantragen. Den Antrag stellt man bei der Einbürgerungsbehörde, die für den jeweiligen Wohnort zuständig ist. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Eltern den Antrag stellen.
Übrigens: Sich einbürgern zu lassen, ist nicht kostenlos. Die Einbürgerungsgebühr liegt bei 255 Euro pro Person. Für minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden, werden 51 Euro fällig.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Bislang muss man acht Jahre dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben. Darüber hinaus muss man folgende Voraussetzungen erfüllen:
unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1
Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)
eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen
Gewährleistung der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten
keine Verurteilung wegen einer Straftat
Wie viel Geld muss ich verdienen?
Die Höhe des Einkommens ist nicht genau festgelegt. Entscheidend ist, dass man für sich und seine Familie den Lebensunterhalt sichern kann. Kurz um: Man kann aus seinem Einkommen Nahrung, Kleidung und eine Unterkunft bezahlen.
Das heißt aber auch, dass man keine Leistungen vom Jobcenter oder vom Sozialamt bekommen darf (Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld). Das gilt nur dann nicht, wenn man unverschuldet kein eigenes Einkommen hat - zum Beispiel durch eine Kündigung aus betrieblichen Gründen. Andere Sozialleistungen wie Kindergeld, Rente, Arbeitslosengeld I und BAföG haben keinen Einfluss auf den Anspruch auf Einbürgerung.
Wie läuft der Einbürgerungstest ab?
Der Test besteht aus 33 Fragen, davon drei landesbezogene Fragen, die nur für das jeweilige Bundesland zu beantworten sind. Bei jeder Frage müssen aus vier möglichen Antworten die richtige ausgewählt werden. Wer mindestens 17 Fragen richtig beantwortet, hat den Test bestanden.
Laut dem Bundesinnenministerium haben in den vergangenen Jahren mehr als 90 Prozent der Teilnehmer den Test bestanden. Im Online-Testcenter kann man einen Probedurchlauf des Einbürgerungstests machen.
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