Dopingprozess: Lange Haft für Mark S. gefordert

Dopingprozess: Lange Haft für Mark S. gefordert

Sportarzt Mark S. muss sich im Blutdoping-Prozess auf eine mehrjährige Haftstrafe einstellen. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht München II eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten sowie ein Berufsverbot über fünf Jahre. Das Urteil soll am kommenden Freitag gesprochen werden.

"Es steht fest, dass der Angeklagte in der Zeit von 2013/2014 bis 2018/2019 in etwa 100 Fällen nach ausgefeilten Behandlungsmethoden zwölf Sportler gedopt hat", sagte Staatsanwalt Kai Gräber. Die Strafe sei wegen unerlaubten gewerbsmäßigen Anwendens von Arzneimitteln sowie in 24 tatmehrheitlichen Fällen wegen unerlaubten gewerblichen Anwendens von Arzneimitteln auszusprechen.

"Wir haben rechtliches Neuland betreten, ein derartiges Verfahren hat es noch nicht gegeben", sagte Gräber. Erst seit 2015 gibt es in Deutschland ein Anti-Doping-Gesetz. Die Beweisaufnahme habe vier Monate gedauert. "Es war ein anspruchsvolles Verfahren", so Gräber.

Am 27. Februar 2019 fanden im Rahmen der Operation Aderlass Razzien bei der nordischen Ski-WM in Seefeld und in Deutschland statt. Fünf Sportler und zwei Tatverdächtige wurden festgenommen. Mark S. sitzt seit Februar 2019 in Untersuchungshaft, die Zeit wird auf seine Haftstrafe angerechnet.

Für den Komplizen Dirk Q. forderte die Staatsanwaltschaft eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten. Die weiteren Mittäter wie Krankenschwester Diana S. (zwei Jahre), Rettungssanitäter Sven M. (ein Jahr und sechs Monate) sowie Ansgard S., Vater von Mark S. (ein Jahr), sollen mit Bewährungsstrafen davonkommen.