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Das alles ändert sich für Verbraucher zum 1. Mai

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Ein höherer Mindestlohn für Gerüstbauer, Schockbilder auf Zigarettenpackungen und neue Meldepflichten für gefährliche Krankheitserreger - für Arbeitnehmer und Verbraucher treten in Kürze einige gesetzliche Änderungen in Kraft:

MINDESTLOHN: Die rund 21 0000 Beschäftigten im Gerüstbauerhandwerk erhalten einen höheren Mindestlohn. Er steigt am 1. Mai auf 10,70 Euro die Stunde. Die nächste Anhebung erfolgt nach Angaben der Bundesregierung ein Jahr später zum Mai 2017 auf 11,00 Euro. Bis Ende März 2016 galt ein allgemeinverbindlicher Mindeststundenlohn von 10,50 Euro pro Stunde. Im März hatten die Tarifparteien beantragt, den 2015 vereinbarten Mindestlohn f��r allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Der Mindestlohn für das Gerüstbauhandwerk gilt auch für Beschäftigte, die aus dem Ausland entsendet werden. Er liegt über dem allgemeinen gesetzlichen Mindeststundenlohn von 8,50 Euro brutto und geht diesem vor.

In Deutschland gilt seit 1. Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Stunde. Mindestlöhne unterhalb dieser Lohnuntergrenze sind bis 31. Dezember 2016 erlaubt. Aktuell gelten in 16 Branchen Mindestlöhne. Im Mai stehen weitere Änderungen an:

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SCHOCKBILDER/TABAK: Ab Ende Mai müssen sich Raucher auf “Gruselfotos” und größere Warnhinweise auf Zigarettenschachteln einstellen. Denn am 20. Mai tritt das Gesetz zur Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie in Kraft. Alte Verpackungen können noch ein Jahr lang abverkauft werden. Zudem sind Tabakwaren zum Selbstdrehen verboten, wenn sie Zusatzstoffe enthalten. Neuartige Tabakerzeugnisse können ohne Zulassung nicht mehr auf den Markt gebracht werden.

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ANTIBIOTIKA: Wenn antibiotika-resistente Erreger nachgewiesen werden, muss dies nach Angaben der Bundesregierung ab dem 1. Mai umgehend gemeldet werden. Bisher seien die Erreger erst beim Krankheitsausbruch angezeigt worden. Mit der neuen Regelung sollen die Gesundheitsämter Zeit gewinnen, um zielgerichtet vorgehen zu können. Außerdem gebe es eine neue Meldepflicht für sogenannte Arbo-Viren. Das sind Krankheitserreger, die vor allem durch Mücken und Zecken übertragen werden wie das Zika-Virus.

Quelle: dpa

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