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Bundestag: Corona-Bonus für Mitarbeiter folgt dem Tarifvertrag

BERLIN (dpa-AFX) - Nach einem Sturm der Entrüstung hat der Bundestag den steuerfreien Corona-Bonus für Parlamentsbeschäftigte verteidigt. Damit sei lediglich der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst wie üblich auf die Mitarbeiter der Abgeordneten übertragen worden, teilte die Bundestags-Pressestelle am Donnerstag in einer Stellungnahme mit. Sie reagierte damit auf Berichte des Nachrichtenportals "ThePioneer" und in der "Augsburger Allgemeinen", wonach es im Dezember eine einmalige Sonderzahlung von bis zu 600 Euro gibt.

Ende Oktober hatten sich Arbeitgeber und Gewerkschaften auf höhere Löhne im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen verständigt. Teil der Tarifeinigung war auch eine einmalige Corona-Sonderzahlung von 600 Euro für die unteren Einkommensgruppen, 400 Euro für die mittleren und 300 Euro für die oberen Einkommensgruppen.

Von solchen Tarifabschlüssen profitieren auch automatisch alle Beschäftigten in der Bundestagsverwaltung - nicht aber die direkten Mitarbeiter der Parlamentarier, weil diese lediglich befristete, privatrechtliche Arbeitsverträge mit ihren Abgeordneten haben. Doch im Sinne der Gleichbehandlung wurde "nach ständiger Übung", wie der Bundestag erklärte, auch die Tarifeinigung vom Oktober dieses Jahres "wirkungsgleich auf diesen Personenkreis übertragen". Deshalb gibt es einmalig zwischen 300 und 600 Euro für die betroffenen Mitarbeiter sowie 200 Euro für die Auszubildenden.