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Boutique in Berlin: Schläge wegen Dessous: Aggressive Nikab-Trägerin gefasst

Eine Frau trägt einen Nikab (Symbolbild)

In Zusammenhang mit dem Angriff auf eine Mitarbeiterin in einem arabischen Modegeschäft in Berlin-Neukölln ist eine Tatverdächtige ermittelt worden.

Bei der Frau handelt es sich um eine 28 Jahre alte Deutsch-Polin, die am 26. August 2017 eine Verkäuferin in der Boutique an der Sonnenallee zunächst beleidigt und anschließend angegriffen haben soll. Die 40-Jährige wurde dabei nach eigener Aussage leicht verletzt.

Zeugen teilten der Polizei mit, dass eine "leicht bekleidete" Schaufensterpuppe Auslöser des Angriffs der Frau gewesen sein soll. Die mit Lederdessous und angelegten Kunststoff-Handfesseln ausgestellte Puppe, soll nach Ansicht der Tatverdächtigen eine Beleidigung ihres Glaubens gewesen sein.

Die Verkäuferin hatte berichtet, die verhüllte Angreiferin sei zweimal in das Geschäft gekommen. Beim ersten Mal pöbelte sie auf Deutsch und Türkisch und wurde rausgeworfen. Beim zweiten Mal kam sie gemeinsam mit einer weiteren Frau und griff die Mitarbeiterin an.

Burka, Niqab, Hidschab: In der islamischen Welt tragen Frauen verschiedene Verschleierungen. Sie unterscheiden sich stark voneinander. Die extremste Form der Verschleierung ist die Burka. Das Ganzkörpergewand, das die Augen mit Stoff verdeckt, ist vor allem in Afghanistan und Pakistan verbreitet. In Afghanistan sind die Burkas meist blau, sie werden aber auch in anderen Farben gefertigt. Am meisten verbreitet in europäischen Ländern sind... imago stock&people / imago/Paulo Amorim ... die schwarzen Burkas. Die Vollverschleierung dient auch dazu, ärmere Kleidung zu verbergen. Bis zum Ende der Taliban-Herrschaft in Afghanistan galt eine Burka-Pflicht. Trotzdem verlassen die meisten Frauen das Haus nach wie vor nicht ohne die Verschleierung. © Gonzalo Fuentes / Reuters / REUTERS Das zweite traditionelle Kleidungsstück der Vollverschleierung ist der sogenannte Niqab. Der Unterschied zur Burka besteht darin, dass die Augenpartie sichtbar ist. Seinen Ursprung hat der Niqab in der Beduinen-Kultur auf der Arabischen Halbinsel, er diente in erster Linie als Sonnenschutz. Es gibt wie auch bei den anderen Kleidungsstücken diverse Variationen. Der einfache Niqab wird hinter dem Kopf verknotet, eine andere Variante wird mit einem Stirnband befestigt. Vor allem... Gwendoline Le Goff / PanoramiC ... in Ägypten, Syrien, Jordanien und dem Irak tragen Frauen den Niqab. Aber auch in anderen nordafrikanischen Ländern ist die Vollverschleierung verbreitet. Die Verbote in den europäischen Ländern betreffen die Burka und auch die Niqabs – und somit alle Formen der Vollverschleierung. Der Niqab wird gewöhnlich kombiniert mit dem sogenannten Tschador. Dieser wird auch allein getragen, ... Boris Roessler / dpa ... so dass die Frauen sehr viel mehr Gesicht zeigen. Der Tschador ist vor allem im Iran verbreitet. Die Frauen tragen diesen Umhang um Kopf und Körper, wobei die Motive dafür ganz unterschiedlich sind. Für einige Berufszweige ist diese Verschleierung sogar verpflichtend, zum Beispiel in Schulen. imago / Xinhua Vor der islamischen Revolution galt im Iran noch eine Pflicht zum Tragen des Tschadors. Seitdem verbreiten sich aber zunehmend auch einfache Kopftücher. imago stock&people / imago/JOKER Der Hidschab, das Kopftuch, ist die häufigste Form der Verschleierung. Ein einfaches Kopftuch bedeckt Haare, Ohren und den Hals. In zahlreichen muslimischen Ländern ist diese Form der Verschleierung Pflicht. imago stock&people / imago/ZUMA Press Für viele Frauen ist das Kopftuch nicht nur Bekenntnis zu ihrer Religion, sondern auch ein Ausdruck von Modebewusstsein. imago stock&people / imago/ZUMA Press

Die Angreiferin soll bei dem Übergriff einen Nikab getragen haben. Das ist eine komplette Kopfverhüllung, die einer Burka ähnelt, bei der aber die Augen frei bleiben. Die Verkäuferin gab an, dass sie unter der verrutschten Verhüllung der Angreiferin blonde Haare und eine Tätowierung am Hals gesehen habe.

Der Polizeiliche Staatsschutz führt die Ermittlungen wegen des Verdachts der Beleidigung, Hausfriedensbruchs und Körperverletzung.

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