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Welche Konsequenzen drohen den Nutzern von Kino.to?

Wählt man im Internet kino.to an, heißt es da: „Diese Seite wurde wegen Verstoß gegen das Urheberrecht gesperrt!" Auf der Homepage der Streaming-Seite, die inzwischen überhaupt nicht mehr lädt, prangte zuvor ein Hinweis der Kriminalpolizei auf die Verhaftungen der Betreiber - nach der Razzia am Mittwoch sitzen 12 Beschuldigte in Untersuchungshaft. Es wurde dort aber auch den Nutzern mit Konsequenzen gedroht: „Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen."

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Es sieht allerdings so aus, als hätten die Nutzer von kino.to zunächst keine gravierenden Folgen zu befürchten. Die Staatsanwaltschaft Dresden, die derzeit gegen das Streamingportal ermittelt, hat nach Angaben eines Sprechers die Frage zurückgestellt, ob sich auch Nutzer strafbar gemacht haben könnten.

Zu Streaming-Diensten gibt es bislang keine Gerichtsentscheidung, die strafrechtliche Bewertung der Nutzung ist deshalb unter Juristen umstritten.

„Wenn man Streaming rechtlich bewertet wie Fernsehen, ist der Nutzer straffrei", sagte der Rechtsanwalt Arnd Böken aus Berlin der Nachrichtenagentur dpa. „Wenn man aber auf die Technik des Zwischenspeicherns abstellt und mit dem Download von Dateien vergleicht, dann macht sich der Nutzer strafbar", sagte der IT-Experte von der Kanzlei Graf von Westphalen.

Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke vertritt die Auffassung, dass „der reine Konsum von Streaming-Diensten nicht rechtswidrig" sei. Dies gelte zumindest, solange Nutzer den Stream nicht aufzeichnen und keine Kopie der Daten auf dem eigenen Rechner erstellen.

Grundsätzlich, so Böken, sei es schwierig, die Nutzer zu ermitteln, weil die IP-Adressen von den Telekommunikationsanbietern nur kurzfristig gespeichert würden. Eine andere Frage sei, ob Nutzerdaten bei kino.to gespeichert worden seien. Sollte es zu einem Verfahren kommen, ende dies vermutlich mit einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Buße.