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Bizarrer Streit vor Gericht: Hat das "Dschungelcamp" einen Schokoriegel zu sehr beworben?

Bizarrer Streit vor Gericht: Hat das "Dschungelcamp" einen Schokoriegel zu sehr beworben?

Reis und Bohnen – das ist es, was die “Dschungelcamp”-Bewohner während ihres Aufenthalts in Down Under tagtäglich erwartet. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Einmal pro Staffel erhalten sie nach erfolgreicher Schatzsuche eine süße Überraschung in Form von Pick-ups. Klar, dass nach so langem Zuckerentzug ein Schokoriegel in vollen Zügen genossen wird: An ihm wird gerochen, er wird bewundernd in den Händen gehalten und die Teilnehmer lassen ihn sich regelrecht auf der Zunge zergehen – und genau das hat die Niedersächsische Medienanstalt beanstandet. Sie geht offenbar von Schleichwerbung aus.

Besagte Szene ereignete sich im “Dschungelcamp 2014” – also bereits vor zwei Jahren. Jetzt zieht RTL in Hannover vor Gericht, um gegen die Beanstandung zu klagen. Bei dem Kölner Sender wollte man sich laut “Handelsblatt” allerdings vorerst nicht zu dem juristischen Schritt äußern.

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Wie sehr ein Produkt im Fernsehen beworben werden darf oder nicht, ist im Rundfunkstaatsvertrag festgelegt. Somit sei “Schleichwerbung, Produkt- und Themenplatzierung” generell verboten und “das Produkt darf nicht zu stark herausgestellt werden; dies gilt auch für kostenlos zur Verfügung gestellte geringwertige Güter”.

Und genau diese Punkte sind es, an denen die Niedersächsische Medienanstalt seine Beanstandung festmacht. Denn darunter falle allein schon das auffällige Heranzoomen an den Schokoriegel und auch eine gewisse Häufigkeit, mit der der Snack in einer bestimmten Szene gezeigt wird. Das sind nur einige der Faktoren, an denen Product-Placement – so die offizielle Bezeichnung von Schleichwerbung – gemessen wird.

Zu welchem Entschluss das Verwaltungsgericht Hannover am Ende kommt, wird sich nach dem 18. Februar erst zeigen.