BGH prüft: Was darf aus Tagebuch bei 'Cum-Ex'-Skandal zitiert werden?

KARLSRUHE (dpa-AFX) -Der Bundesgerichtshof BGH prüft, inwiefern Medien im Zusammenhang mit dem "Cum-Ex"-Skandal aus Tagebüchern zitieren durften. Die "Süddeutsche Zeitung" hatte im September 2020 auf ihrer Internetseite einen Bericht, in dem wörtlich aus Tagebüchern eines Miteigentümers der in den Skandal verwickelten Hamburger Warburg Bank zitiert worden war. Der Banker Christian Olearius sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt und klagte gegen die Veröffentlichung. Im Mittelpunkt der BGH-Verhandlung am Dienstag (ab 9.30 Uhr) steht die Frage, ob die wörtliche Wiedergabe rechtens war.

Die Tagebücher waren im März 2018 bei einer Durchsuchung der Privaträume von Olearius beschlagnahmt worden. Durch die Aufzeichnungen waren Treffen des damaligen Hamburger Bürgermeisters und heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) 2016 und 2017 mit dem Bankier bekannt geworden.

Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg hatte die "Süddeutsche Zeitung" eine Niederlage erlitten. Dem OLG zufolge sind die Tagebücher amtliche Dokumente in einem Strafverfahren, aus denen nicht wörtlich hätte zitiert werden dürfen - mit Ausnahmen von Passagen, die bereits öffentlich im Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft erörtert wurden. Dagegen hat die Zeitung Revision vor dem BGH eingelegt.

Auch das NDR-Magazin "Panorama" und "Zeit online" hatten Auszüge der Tagebücher veröffentlicht und waren verklagt worden. Wann der BGH sein Urteil im "Tagebuchstreit" fällt, ist noch offen (VI ZR 116/22).