Zahl der in Deutschland lebenden Geflüchteten auf 3,26 Millionen gestiegen

In Deutschland leben so viele aus anderen Ländern geflüchtete Menschen wie seit Jahrzehnten nicht. Insgesamt 3,26 Millionen Menschen waren Ende Juni im Ausländerzentralregister als Flüchtlinge registriert, wie eine Antwort auf eine Linken-Anfrage ergab. (Carsten Koall)
In Deutschland leben so viele aus anderen Ländern geflüchtete Menschen wie seit Jahrzehnten nicht. Insgesamt 3,26 Millionen Menschen waren Ende Juni im Ausländerzentralregister als Flüchtlinge registriert, wie eine Antwort auf eine Linken-Anfrage ergab. (Carsten Koall)

In Deutschland leben so viele geflüchtete Menschen wie seit Jahrzehnten nicht. Insgesamt 3,26 Millionen Menschen waren Ende Juni im Ausländerzentralregister als Flüchtlinge registriert, rund 111.000 mehr als ein halbes Jahr zuvor, wie aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht. Der Aufenthaltsstatus dieser Menschen ist allerdings sehr unterschiedlich.

Über die Zahlen, die der Nachrichtenagentur AFP vorliegen, hatte am Freitag zuerst die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtet. Die Gesamtzahl ist nach Angaben der Linken die höchste seit den 1950er Jahren. Viele der Menschen leben schon seit Jahren oder Jahrzehnten in Deutschland, wie aus der Regierungsantwort weiter hervorgeht.

Die Linksfraktion weist darauf hin, dass die Zahl der als ausreisepflichtig eingestuften Menschen im ersten Halbjahr 2023 um 8,3 Prozent auf 279.098 erstmals seit Jahren wieder zurückgegangen ist. Dies sei auch auf das neue Chancen-Aufenthaltsrechts der Ampel-Koalition zurückzuführen.

Überdies verfügten 80,5 Prozent der als ausreisepflichtig erfassten Menschen über eine Duldung, könnten oder sollten also aktuell gar nicht abgeschoben werden. Zudem halte sich ein Teil dieser Menschen gar nicht mehr in Deutschland auf oder seien tatsächlich nicht mehr ausreisepflichtig.

Die Duldungen wurden demnach etwa ausgesprochen, weil wegen der Lage im Herkunftsland aus rechtlichen oder humanitären Gründen keine Abschiebung möglich ist. Bei vielen Geduldeten ist der Regierungsantwort zufolge deswegen keine Abschiebung geplant, weil eine Ausbildung oder Beschäftigung aufgenommen wurde.

Bei etwa einem Viertel der Betroffenen fehlen den Angaben zufolge die Reisedokumente. Nur insgesamt zehn Prozent der Geduldeten (knapp 21.000 Menschen) werde seitens der Ausländerbehörden vorgeworfen, sie würden ihre Abschiebung verhindern.

"Statt das individuelle Asylrecht, und damit eine menschenrechtliche Grundlage unserer Gesellschaft, immer weiter abzubauen, brauchen wir eine Politik, bei der niemand gegen den anderen ausgespielt wird", verlangte die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger. Sie warf der Ampel-Koalition vor sie habe "aus menschenrechtlicher Perspektive" in der Flüchtlingspolitik schon "viel zu viele rote Linien überschritten."

Positiv bewertete Bünger das Chancen-Aufenthaltsrecht: "Bleiberecht statt Abschiebung ist der politisch richtige Weg", hob sie hervor. Weitere Gesetzesverschärfungen, um mehr Abschiebungen zu erreichen, lehnte die Linken-Politikerin ab. Dies "ist unverantwortlich und stärkt am Ende nur die AfD", erklärte sie.

Die Zahl der Flüchtlinge aus der Ukraine stieg laut den Regierungsangaben nur noch leicht um etwa 29.000 Menschen auf nun rund 1,07 Millionen an. Zwar seien zahlenmäßig mehr Menschen nach Deutschland gekommen, allerdings kehrten auch viele wieder in die Ukraine zurück.

Von den übrigen Menschen verfügen demnach 1,53 Millionen über einen gesicherten Aufenthaltsstatus, 135.000 sogar über eine langfristige Niederlassungserlaubnis. Dies sind anerkannte Asylbewerber einschließlich solcher mit subsidiärem Schutz sowie Menschen, denen eine Einreise beispielsweise im Rahmen von Resettlementverfahren oder ein humanitärer Aufenthalt gestattet wurde. Zur letzten Gruppe gehören knapp 4000 Menschen aus Afghanistan.

528.500 der Geflüchteten verfügen über einen ungesicherten Status - in der Regel entweder eine Duldung oder ein noch laufendes Asylverfahren. Der Flüchtlingsstatus gilt grundsätzlich als beendet mit einer Ausreise oder Abschiebung - wobei freiwillige Ausreisen nicht immer zuverlässig erfasst werden - oder mit der Einbürgerung.

bk/pw