Ausnahmen von Dosenpfand an deutsch-dänischer Grenze zulässig

Deutsche Getränkehändler müssen im Grenzgebiet zu Dänemark von dänischen Kunden kein Dosenpfand verlangen. (JOEL SAGET)
Deutsche Getränkehändler müssen im Grenzgebiet zu Dänemark von dänischen Kunden kein Dosenpfand verlangen. (JOEL SAGET)

Deutsche Getränkehändler müssen im Grenzgebiet zu Dänemark von dänischen Kunden kein Dosenpfand verlangen. Der Europäische Gerichtshof hob am Donnerstag in Luxemburg ein vorangegangenes Urteil des EU-Gerichts auf und wies eine Klage der dänischen Handelskammer ab. Die EU-Kommission hatte die Nichterhebung von Pfand auf Einweg-Getränkeverpackungen in der Region für zulässig gehalten. (Az. C‑508/21 P u.a.)

Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern erlaubten es Getränkehändlern an der Grenze, von dänischen Kunden kein Dosenpfand zu verlangen - wenn diese sich schriftlich dazu verpflichteten, die Getränke außerhalb Deutschlands zu trinken und die Dosen auch im Ausland zu entsorgen. Deswegen beschwerte sich der dänische Handelsverband bei der EU-Kommission.

Diese sah aber in einem Beschluss von 2018 keine unzulässige staatliche Beihilfe. 2021 kippte das EU-Gericht in erster Instanz den Kommissionsbeschluss, was der EuGH nun rückgängig machte. Der Kommission könne nicht vorgeworfen werden, die Sache nicht ausreichend geprüft zu haben, erklärte er.

smb/pe