Arbeitgeber warnen vor 'unrealistischen Höhen' beim Mindestlohn

BERLIN (dpa-AFX) -Deutschlands Arbeitgeber haben vor überzogenen Forderungen bei der nächsten Mindestlohnerhöhung gewarnt. "Die jüngst erhobenen Forderungen, die Anpassung in unrealistische Höhen zu schrauben, erweist sich als wiederholter Versuch eines Anschlags auf die Tarifautonomie", sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. "Die anstehende Anpassung des Mindestlohns darf keinesfalls erneut für politische Eingriffe missbraucht werden."

Der Sozialverband Deutschland hatte in den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag) eine Erhöhung der Lohnuntergrenze von derzeit 12 auf 14,13 Euro bereits zum nächsten Jahreswechsel gefordert. Indirekt warnte Kampeter mit seinen Äußerung davor, dass die Politik erneut die üblicherweise zuständige Mindestlohnkommission umgehen könnte. Diese hat sich laut Gesetz vor allem an der vorangegangenen Entwicklung der Tariflöhne in Deutschland zu orientieren, aber auch zu prüfen, welche Mindestlohnhöhe einen angemessenen Schutz für die Beschäftigten bietet.

Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte den Mindestlohn ausnahmsweise per Gesetz angehoben. Zum 1. Oktober 2022 war er deshalb von 10,45 auf 12 Euro gestiegen. Den nächsten Erhöhungsschritt soll dann wieder die Mindestlohnkommission mit Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorschlagen. Dies soll bis zum 30. Juni mit Wirkung zum 1. Januar 2024 geschehen. Kampeter ist Mitglied in dem Gremium.

Selbst Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) habe zuletzt erklärt, dass er keinen Raum für neue gesetzliche Maßnahmen sehe, sagte der Arbeitgebervertreter. Heil hatte mehrfach betont, dass für weitere Erhöhungsschritte wieder die Mindestlohnkommission tätig werden solle. Kampeter sagte: "Zum Schutz von Tarifverträgen und Koalitionsfreiheit muss es dabei bleiben: Der Mindestlohn orientiert sich an der Tarifentwicklung - und nicht etwa die Tarifentwicklung am Mindestlohn."