Werbung

Alltagsfrage: Darf man seinen Einkauf im Supermarkt bis zur Kasse in die eigene Tasche packen?

Im Supermarkt etwas einstecken: Wann ist es Diebstahl, wann nur Transport zur Kasse? (Symbolbild: Raphye Alexius/Getty Images)
Im Supermarkt etwas einstecken: Wann ist es Diebstahl, wann nur Transport zur Kasse? (Symbolbild: Raphye Alexius/Getty Images)

Du trägst die Milch in der Handtasche bis zur Kasse? Oder bringst du deinen eigenen Einkaufsbeutel mit? In einigen Fällen könnte das bereits Diebstahl sein. Finde heraus, wann du ungewollt eine Straftat beim Einkaufen begehst.

Wer im Supermarkt mehr kauft als geplant und darum den Einkaufswagen am Eingang ignoriert, kommt schnell in die Versuchung, die Artikel im Rucksack oder in der Handtasche bis zur Kasse zu transportieren. Auch das Mitbringen der eigenen Einkaufstasche scheint oft logisch – es ist nicht nur günstiger, sondern auch nachhaltiger, als bei jedem Einkauf neue Tüten zu erwerben. Doch trotz der guten Absicht kann hier der Verdacht auf Diebstahl entstehen.

Dem Strafbestand des Diebstahls liegt die sogenannte Wegnahme zugrunde. Juristen bezeichnen damit den “Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams“. Auch der Versuch dessen kann bereits rechtliche Konsequenzen haben. Und dafür muss man den Laden noch nicht einmal mit unbezahlter Ware verlassen haben. Denn als Eigentümer hat der Supermarkt ein Recht darauf, jederzeit Zugriff auf die Ware zu haben und den Überblick darüber zu behalten, wo sich die Ware befindet. Ist das nicht der Fall, weil der Orangensaft beispielsweise kurz im Rucksack verschwindet, verliert er die sogenannte Sachherrschaft. Das ist per Definition dann bereits Grundlage für strafrechtliche Konsequenzen.

Doch es muss auch bewiesen werden, dass du in so einem Fall in einer bestimmten Absicht gehandelt hast – nämlich dir die Artikel beim Einkauf rechtswidrig zu eigen gemacht hast. Denn für einen Diebstahl muss man den Vorsatz verfolgt haben, die Ware an der Kasse nicht zu bezahlen. Das zu beweisen, gestaltet sich allerdings im Zweifelsfall eher schwierig – ist es doch ein altbewährter Taschendiebtrick: “Ich hätte das an der Kasse noch bezahlt!”

Um solche Situationen zu vermeiden, benutze am besten nur Taschen oder Tüten, in denen die Ware gut sichtbar ist. So kann dir niemand unterstellen, du hättest sie durch die Kasse schmuggeln wollen.