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Wenn er aktiviert wird, geht es richtig ins Geld: Dieser umstrittene Paragraf entscheidet, wie teuer die Gaskrise für Deutschland noch wird

Robert Habeck (Die Grünen), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, kommt zu einem Pressestatement zur Energie und Versorgungssicherheit. Habeck hat vergangene Woche die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. - Copyright: picture alliance/dpa/Michael Kappeler
Robert Habeck (Die Grünen), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, kommt zu einem Pressestatement zur Energie und Versorgungssicherheit. Habeck hat vergangene Woche die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. - Copyright: picture alliance/dpa/Michael Kappeler

Als Klima- und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Die Grünen) in der vergangenen Woche die zweite Stufe des Notfallplans Gas ausrief, war die wohl brisanteste Maßnahme, die er verlas, die, deren Anwendung Habeck explizit ausschloss. Die Bundesregierung werde vorerst nicht Paragraf 24 des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) aktivieren, verkündete Habeck.

Erst im Mai hatte die Ampel-Koalition den Paragraf beschlossen. Er berechtigt die Energieversorger im Fall einer Gaskrise, "ihre Gaspreise gegenüber ihren Kunden auf ein angemessenes Niveau anzupassen." Das bedeutet, steigen die Gaspreise, können die Energiekonzerne ihre Mehrkosten an ihre Kunden weiterreichen. Voraussetzung ist, dass mindestens die zweite Stufe des Notfallplans Gas, die sogenannte Alarmstufe, ausgerufen ist.

"Die Ziehung des Paragrafen 24 ist daran gebunden, dass die Bundesnetzagentur eine weitere Störung – und zwar eine strukturelle Störung – der Gasflüsse feststellt", sagte Habeck Ende vergangener Woche. "Deswegen haben wir die Voraussetzungen jetzt hiermit geschaffen, werden ihn aber heute noch nicht ausrufen."

Regierungsintern wird jedoch noch ein anderer Grund für die Verzögerung angegeben – und damit gerechnet, den Paragrafen bald zu aktivieren.

Bundesregierung will Preis-Paragrafen überarbeiten

Zwar stimmt es, dass die Bundesregierung und die Bundesnetzagentur die Lage um die Gasimporte zumindest für den Moment nicht als gefährlich wahrnimmt – trotz der Tatsache, dass Russland seine Lieferungen über die Pipeline Nord Stream 1 um 60 Prozent reduziert hat. Aktuell könne das durch Flüssiggasimporte kompensiert werden, heißt es aus Regierungskreisen.

Dass die Bundesregierung bisher auf das Ziehen von Paragraf 24 des Energiesicherungsgesetzes verzichtet hat, liegt nach Informationen von Business Insider jedoch vor allem daran, dass es Zweifel an dessen Wirksamkeit und Wirkung gibt.

Aktuell führt die Bundesregierung deshalb Gespräche mit Vertretern der Energiebranche und der Industrie, um den Paragrafen zu überarbeiten. Es soll überprüft werden, an welcher Stelle der Staat eingreift, um die Gaspreise zu stabilisieren und an welchen Stellen die Weitergabe von Preiserhöhungen möglich sein soll.

Die hohen Gaspreise werden am Ende vor allem die Bürger zahlen

So oder so, die Bundesregierung strebt nach Informationen von Business Insider ein Konzept an, dass am Ende für höhere Preise bei den Endverbrauchern sorgen wird. Die Alternative, dass Firmen und Unternehmen pleitegehen, weil Energieversorger ihre hohen Kosten komplett weiterreichen, soll verhindert werden.

Noch in dieser Woche sollen die Gespräche über den Paragrafen 24 EnSiG zu Ergebnissen kommen – ein Hinweis darauf, dass er schon bald darauf aktiviert werden könnte.